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Interinstitutionelle Kooperation - mühsam aber erfolgreich
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miterlebt haben und gleichzeitig selbst misshandelt wurden? Vom Vater? Oder (auch) von der Mutter? Was ist mit den Kindern, deren Vater von der Mutter misshandelt wurde? Im Hintergrund dieser Diskussionen wurden tiefe, historisch bedingte Gräben, verschiedene Wahrnehmungs- und Deutungsmuster und methodische Herangehensweisen offensichtlich. Kooperation findet nicht im kontextfreien Raum statt. Positionen sind besetzt, Abläufe verankert, und verschiedene professionelle Handlungsmaximen lassen sich nicht ohne Weiteres auf einen Nenner bringen oder gar in Nachbarsysteme transportieren. „Das Arbeitsfeld der Unterstützung von Frauen bei häuslicher Gewalt stellt die Frauen als ȱȱȱĴǰȱęȱ ȱȱȱ ȱȱ¢ȱȱ schlechterverhältnisses als Männergewalt und sieht Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene in diesem Kontext. Das Arbeitsfeld des Kinderschutzes und der Jugendhilfe stellt Kinder ȱ ȱȱ ȱȱ ȱȱȱĴǰȱęȱ ȱ vor dem Hintergrund des Generationenverhältnisses als Gewalt durch Erwachsene und sieht Frauen als potenzielle Täterinnen in diesem Kontext.“ (WiBIG, Bd. IV 2004: 39-40).
Diese unterschiedlichen Perspektiven auf Frauen und Kinder bedingten in der Fachgruppe auch gegenseitige Unterstellungen, die Marianne Hege zuspitzend so formuliert: „Frauen der Frauenbewegung unterstellen dem Kinderschutz, dass er der Kinder wegen Frauen immer wieder in ihre alte Rolle zurückbringen will. Der Kinderschutz unterstellt der Frauenhausbewegung, dass sie die Bedeutung der Entwicklung von Kindern - auch in ihrer Beziehung zu den Vätern - hinter die Entwicklung der Frauen zurückstellen“ (Hege 1999: 2).
Hinzu kam, dass BIG sich in seinen Zielen eindeutig zu einer Inverantwortungnahme und Sanktionierung der Täter bekannt hat (BIG 1996: 5), während das Grundverständnis in der Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) auf „Hilfe statt Strafe“ fußt. Von hier aus setzt man auf Arbeit mit dem gesamten Familiensystem, auf Ressourcensuche und Erkundung von (latentem) Leidensdruck. Auf eine rechtliche Sanktionierung wird i.d.R. verzichtet. Damit haben wir es mit zwei sich diametral gegenüberstehenden Positionen zu tun, was es schwer macht, gemeinsame Ziele zu formulieren. Aus meiner Sicht war es daher verständlich, dass z.B. die Fachgruppe Polizei oder die Fachgruppe Zivilrecht sich schneller auf Strategien zur Bekämpfung häuslicher Gewalt einigen konnte. Die Ausgangsproblematik, sich auf ein gemeinsames Ziel zu verständigen, genauer: zunächst eine Grundlage zu erarbeiten, von der aus Ziele festgelegt werden können, wurde ergänzt durch die heftigen Affekte, mit denen das Thema „Gewalt“ häufig gekoppelt ist. Dies gilt besonders für Berufsgruppen, die unmittelbar mit dem Opferschutz befasst sind. Eine mit verschiedenen Professionen besetzte Gruppe, deren Mitglieder sich zunächst mit misstrauischer Distanz begegneten, machte es nicht unbedingt leichter, sich selbstkritisch mit möglichen blinden Flecken im Binnenraum des eigenen Arbeitsbereiches oder