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Die Frage des Kindeswohls aus kinderpsychiatrischer Sicht
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leranzschwellen, wahrgenommene kindliche Erziehungsschwierigkeiten und schwere Misshandlungsvorgeschichte zusammenkamen.
Die Einschätzung der Kindeswohlperspektive mit Blick auf die psychische Belastung der Kinder Neben den elterlichen Einschränkungen und Ressourcen ist es wichtig, die spezifischen Ausgangsbedingungen beim Kind zu evaluieren, um Fragen mit Bezug auf das Kindeswohl im Einzelfall adäquat beantworten zu können. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird die Diagnostik üblicherweise auf mehreren diagnostischen Achsen nach dem so genannten Multiaxialen Klassifikationsschema nach Remschmidt, Schmidt und Poustka (2001) erfolgen. Auf der ersten Achse wird, wenn vorhanden, eine diagnostizierbare psychische Störung nach ICD-10 festgestellt. Die ICD-10 ist die internationale Klassifikation von Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation (vgl. Remschmidt et al. 2001). Diese diagnostische Einordnung ist im Rahmen der Krankenversorgung (vgl. SGB V) die derzeit geforderte Klassifikation und stellt auch für die Verwirklichung von Eingliederungshilfen nach der Einführung des Sozialgesetzbuches IX die verbindliche Grundlage für die Beschreibung des Vorliegens psychischer Störungen als erster Feststellungsschritt, in Bezug auf einen Rechtsanspruch nach § 35 a KJHG, dar (vgl. Fegert 2002), jetzt noch einmal verstärkt durch die neuen Formulierungen in der Mitte 2005 beschlossenen KJHG Novelle. Auf der zweiten Achse werden spezifische Entwicklungsstörungen wie Teilleistungsstörungen beschrieben. Die dritte Achse beschreibt das Intelligenzniveau, die vierte Achse körperliche Grund- und Begleiterkrankungen und die fünfte Achse psychosoziale Belastungen. Die sechste Achse trifft eine Entscheidung für das Zurechtkommen im Alltag (global assessment of functioning) und hat sich international in verschiedenen Settings als reliabler Parameter für das Ausmaß des Unterstützungs- und Hilfebedarfs bewährt. Gerade in Situationen vorausgegangener häuslicher Gewalt finden sich oft Kinder, die auf mehreren Achsen prognostische Risiken und bemerkenswerte Situationen aufweisen. So haben Kinder, bei denen die Diagnose einer Bindungsstörung des Kindesalters mit oder ohne Enthemmung festgestellt werden muss, häufig in den ersten fünf Lebensjahren einen extremen Mangel an Kontinuität der Betreuungspersonen erfahren. Sie haben ein oft wahllos freundliches, aufmerksamkeitssuchendes Verhalten, bis hin zur Distanzlosigkeit, Schwierigkeiten beim Aufbau vertrauensvoller Beziehungen zu Gleichaltrigen und zu Erwachsenen und dazu nicht selten eine Fülle emotionaler und Verhaltensstörungen. Solche Kinder können mit Blick auf das Kindeswohl nicht den gleichen Belastungen ausgesetzt werden wie Kinder, die gerade in der frühen Kindheit in einem stabilen Schutzraum aufgewachsen sind. Insofern ist die Einschätzung des Kindeswohls auch sehr abhängig davon,