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7.2.2.3Konkretes Vorgehen, Dokumentation und Auswertung Alle Bewohnerinnen des SpWv Nord werden im Zeitraum von April 2001 bis Dezember 2002 zu jeweils drei etwa halbjährlichen Gesprächen eingeladen. Sollten Bewohnerinnen an einem vorgeschlagenen Gespräch nicht interessiert sein oder aus anderen Gründen nicht teilnehmen wollen, findet das Gespräch ohne ihre Beteiligung statt. In diesen Fällen ist zu überlegen, ob und in welcher Form die Betreffenden im Nachhinein am Gespräch teilhaben können (Video, Brief, Protokoll, mündliche Mitteilungen). Für die Einladung zum Gespräch sind die jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen verantwortlich. Sie schlagen außerdem vor, welche Mitarbeiterin von außen hinzugezogen wird. Jedes Gespräch wird von einer der beteiligten Mitarbeiterinnen mithilfe eines Datenblattes dokumentiert. Es enthält folgende Angaben: Datum, genauer Ort, Räumlichkeit, Teilnehmerinnen, Moderation, Verhandlung über Sitzordnung und Gesprächsdauer, tatsächliche Dauer des Gesprächs, Pausen, wie lange, von wem gewünscht, Gesprächstempo, Besonderheiten, Schlusskommentare zu Form und Inhalt, weiteres Gespräch von der Bewohnerin gewünscht, eher ja – eher nein. Falls die beteiligten Mitarbeiterinnen es für sinnvoll halten, kann darüber hinaus eine Art Gesprächsprotokoll verfasst werden, in dem auf den Gesprächsverlauf, die Gesprächsatmosphäre, entstandene Geschichten oder Bilder und getroffene Verabredungen besonders eingegangen wird. Unabhängig davon kann dort, wo es sich anbietet und durchführbar ist, nach ausführlicher Abstimmung mit den Bewohnerinnen eine Videoaufzeichnung gemacht werden.