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wird im gleichen Jahr auch die Umsetzung des Konzeptes des flexiblen Sozialpsychiatrischen Wohnverbundes in drei den SpDi zugeordneten Regionen beschlossen. Diese kurze Skizze der historischen Entwicklung verweist auf eine Zeit, die geprägt war von einer Aufbruchstimmung und einem gegenseitigen Einverständnis der politisch Verantwortlichen und freien Träger zur Weiterentwicklung der außerstationären psychiatrischen Versorgung. Gemeindenähe, Versorgungsverpflichtung mit regionalem Bezug und ambulant vor stationär sind die Zauberworte, die viele in den Bann des gemeinsamen Engagements für eine bessere Psychiatrie zogen. Sozialpsychiatrischer Dienst und außerstationärer Wohnverbund sind zuständig für über 18-jährige Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen in Krisen und besonders auffällige und schwierige Personen in einem bestimmten Einzugsgebiet. Für das Einzugsgebiet besteht eine Versorgungsverpflichtung. Darüber hinaus hat der Sozialpsychiatrische Dienst für bestimmte Anfragen der Kommune gutachterliche Funktionen. Träger des Sozialpsychiatrischen Dienstes Stuttgart-Freiberg und des Sozialpsychiatrischen Wohnverbunds Nord ist die Evangelische Gesellschaft Stuttgart. Der Wohnverbund wird unter 7.2 näher dargestellt. Der SpDi versteht sich als Anbieter verschiedenster Dienstleistungen für den genannten Personenkreis. Er bietet: Beratung und therapeutische Einzel- und Familiengespräche, Krisenbegleitung, konkrete alltagspraktische Unterstützung, Begegnungsmöglichkeit und Alltagsstrukturierung im offenen Bereich, stundenweise Arbeitsangebote, Vermittlung weiterführender oder ergänzender psychosozialer und medizinischer Hilfen, Beratung Angehöriger und