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6.2.6 Auftrags- und Lösungsorientierung Die Auftragorientierung der Sozialen Arbeit und die sich daraus möglicherweise ergebenden Dilemmata wurden unter 5.4.2 ausführlich dargestellt. Als Handlungsrichtlinie erfordert Auftragsorientierung von der Sozialarbeiterin die Klärung, ob ihr Gegenüber sich als Adressatin oder Auftraggeberin der Sozialen Arbeit definiert, ob diese Definition erhalten bleiben soll oder nicht und inwieweit Aufträge, auf die man sich in einer anderen Phase des Hilfeprozesses geeinigt hatte, noch gültig sein sollen. Eventuell müssen sie durch neue ersetzt oder differenziert werden. Die Beendigung des Hilfeprozesses wäre in diesem Sinne ein letzter Auftrag, der nach erfolgreicher oder erfolgloser Zusammenarbeit in das Zentrum des bisherigen Unterstützungssystems tritt und die Beteiligten motivieren kann, ein Abschlussritual zu finden und zu zelebrieren. Die Lösungsorientierung ist eng mit der Auftragsorientierung verbunden. Üblicherweise wird die Soziale Arbeit mit dem Auftrag begonnen, eine Problemlösung herbeizuführen. Möglicherweise wird aber das dogmatische Festhalten an einem klar definierten Problemlösungsauftrag in bestimmten Kontexten selbst ein Problem. Zum Beispiel dann, wenn die Probleme fremddefiniert sind und die Adressatinnen der Sozialen Arbeit diese Zuschreibungen nur aus Angst oder wegen des sozialen Konformitätsdrucks übernehmen. Im Kontext der von Lüssi beschriebenen Handlungsform „Begleitung“ (vgl. 6.3) ist möglicherweise gar kein fest umrissenes Problem zu lösen, sondern der Lebensweg auf den bisherigen Bahnen und mit den bisherigen Möglichkeiten zu begleiten. Hier auf eine Problemlösung und einen entsprechenden Auftrag zu drängen wäre kontraindiziert und würde einem wichtigen Aspekt der Sozialen Arbeit widersprechen – sich an dem Bedarf ihrer Adressatinnen zu orientieren. Im Bundestagswahlkampf 1998 gab es den Ausspruch des SPDKandidaten für das Amt des Wirtschaftsministers: „Ich kenne keine Probleme, sondern nur Problemlösungen.“ Hier zeigt sich die Gefahr