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können, weil noch keine Vertragsaushandelung stattgefunden hat, nenne ich sie Adressatinnen, potenzielle Auftraggeberinnen oder Nachfragerinnen nach Sozialer Arbeit. Wir können primäre, sekundäre und tertiäre Auftraggeberinnen unterscheiden.
Die primären Auftraggeberinnen sind gleichzeitig die Adressatinnen der Sozialen Arbeit, andernorts auch Klienten oder Kunden genannt. Dies können einzelne Personen – Erwachsene und Jugendliche –, hetero- und homosexuelle bzw. lesbische Paare und Familien in unterschiedlichster Zusammensetzung sein. Sie wenden sich wegen eines von ihnen selbst benannten, mit anderen Personen/Institutionen/Organisationen zusammen oder einseitig von diesen definierten Problems an einen Träger der Sozialen Arbeit. Sekundäre Auftraggeberinnen sind die professionellen, mit einem offiziellen gesellschaftlichen Auftrag versehenen Helferinnensysteme. Hierzu gehört zum einen die Sozialarbeiterin, die ihre Unterstützung anbietet oder mittels eines Eingriffs als Zwangsmaßnahme durchsetzt. Letzteres ist nur im Rahmen der staatlich organisierten Sozialarbeit möglich. Der institutionelle bzw. organisatorische Kontext der Sozialen Arbeit – im Sinne Bronfenbrenners (1978) ein Exosystem – lässt sich ebenfalls als Auftraggeber definieren. Denn die in seinem Namen handelnde Sozialarbeitern erhält von ihm Aufträge und Weisungen, die beim Aushandeln des Auftrags berücksichtigt werden müssen. Auf der Ebene des Makrosystems ist die Gesellschaft die abstrakt bleibende Auftraggeberin der Sozialen Arbeit. Von den vier gesellschaftlichen Sektoren ist die Politik als formelle Repräsentantin des gesellschaftlichen Kontextes eine besonders bedeutsame Auftraggeberin. Sie finanziert einen erheblichen Teil Sozialer Arbeit und tritt z.B. in Form des Jugendamtes auch als deren Trägerin auf. In vielen Fällen delegiert sie den Auftrag zur Sozialen Arbeit im Rahmen des