11 KiB
05 Kooperation
Kapitel 5 behandelt Kooperation als tragendes Prinzip professionellen Handelns in der Sozialen Arbeit auf zwei Ebenen: die Arbeitsbeziehung mit Klientinnen und die Zusammenarbeit auf der Fachebene mit Kolleginnen und anderen Professionen.
Seiten: 90–121 Zeilen im Quelldokument: 716–952
Koproduktion als Grundprinzip
Professionelle der Sozialen Arbeit stellen keine Produkte her – sie handeln: Sie unterstützen bei der Lebensbewältigung, ermöglichen Bildungsprozesse und fördern soziale Integration (S. 90, Z. 718). Da an jeder personenbezogenen Dienstleistung stets Professionelle und Klientinnen gleichzeitig beteiligt sind, kann diese nur in einem gemeinsamen dialogischen Verständigungsprozess erbracht werden (S. 90, Z. 718). Die Koproduktion ist damit ein Strukturmerkmal professionellen Handelns. Das Kapitel arbeitet zunächst heraus, wie die Arbeitsbeziehung theoretisch konzipiert wird, und geht dann auf die Kooperation auf der Fachebene ein.
Arbeitsbeziehung mit Klientinnen
Dass die Beziehung zwischen Sozialpädagoge und Klientin eine zentrale Voraussetzung für professionelles Handeln darstellt, gilt als weitgehend unbestritten. Allerdings wird diese Grundannahme in der Fachliteratur insgesamt wenig elaboriert. Schäfter (2010) definiert die professionelle Beziehung als Basis und Mittel der Zusammenarbeit; Gahleitner (2017) hat ein empirisch fundiertes Konzept zur Beziehungsgestaltung vorgelegt. Insbesondere in Praxisfeldern, in denen Professionelle über längere Zeit Klientinnen begleiten, kommt der beruflichen Beziehungsarbeit eine besondere Bedeutung zu.
Rahmenbedingungen
Die Kontextbedingungen der Sozialen Arbeit prägen die Möglichkeiten der Ausgestaltung der Arbeitsbeziehung maßgeblich (S. 91, Z. 734). Die Praxisfelder unterscheiden sich stark hinsichtlich Freiwilligkeit, Dauer und Verbindlichkeit – von der stationären Kinder- und Jugendhilfe mit genereller Alltagszuständigkeit bis zur zeitlich begrenzten sozialarbeiterischen Beratung.
Ein gemeinsames Merkmal fast aller Praxisfelder ist die spezifische Art des Zustandekommens: Hilfesuchende wenden sich an eine Organisation oder werden dorthin eingewiesen, und dort wird ihnen eine Fachperson zugeteilt. In der Regel wählen weder Klienten noch Professionelle einander aus (S. 92, Z. 742). Der Organisationsauftrag bildet den Rahmen der Arbeitsbeziehung – innerhalb der institutionellen Vorgaben gestalten Professionelle sie aus.
Aufgabenorientierung und Asymmetrie
Die Arbeitsbeziehung ist stets auf eine spezifische Aufgabe ausgerichtet: Sie verfolgt keinen Selbstzweck, sondern dient als Mittel zur Erreichung eines Unterstützungszieles (S. 93, Z. 746). Diese Aufgabenorientierung impliziert eine strukturelle Asymmetrie, da die Professionelle über mehr Macht verfügt als die hilfesuchende Klientin. Innerhalb dieser Struktur geht es jedoch um kommunikative Verständigung. Heiner postuliert, dass Verständigungsorientierung und strategische Aufgabenorientierung ausbalanciert sein müssen.
Begrenzungen
Professionelle Arbeitsbeziehungen sind zeitlich befristet und durch ökonomische wie intentionale Grenzen institutionalisierter Hilfen gekennzeichnet. Professionelle Hilfe soll – von Ausnahmen dauerhaften Unterstützungsbedarfs abgesehen – dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe verpflichtet sein und allmählich überflüssig werden.
Pädagogische Beziehungskonzepte
Die Sozialpädagogik befasste sich historisch insbesondere mit den Entwicklungsproblemen junger Menschen und konzipierte die professionelle Beziehung als Verhältnis zwischen Erziehenden und zu Erziehenden (S. 94, Z. 756). Nohl entwickelte den ›Pädagogischen Bezug‹ als leidenschaftliches, wechselseitiges Verhältnis zwischen reifem Erwachsenen und werdendem Kind, geprägt von Liebe, Autorität und Distanz – mit dem Ziel, sich als Pädagoge überflüssig zu machen.
Giesecke revidierte Nohls Konzept und betonte den Charakter einer bezahlten Tätigkeit im öffentlichen Auftrag: zeitliche Begrenzung auf die Arbeitszeit, spezifischer (nicht ganzheitlicher) Zweck, Distanz statt Identifikation. Pädagogische Beziehungskonzepte tragen stets der Tatsache Rechnung, dass Erwachsene gegenüber Kindern einen Erziehungsauftrag haben und sich dadurch von allen anderen Beziehungskonzepten unterscheiden (S. 97, Z. 772).
Psychoanalytische Beziehungskonzepte
Die psychoanalytische Theorie Freuds wurde seit den 1920er Jahren in der Sozialen Arbeit rezipiert, zunächst durch Aichhorn und Bernfeld im Feld der Pädagogik, später durch die sozialarbeiterisch-psychoanalytische Traditionslinie der Einzelfallhilfe. Zentrale Konzepte sind Übertragung – die Tendenz, verinnerlichte Beziehungsmuster in aktuellen Interaktionen zu wiederholen – und Gegenübertragung als emotionale Reaktion der Professionellen darauf. Psychoanalytisches Wissen wurde in der Sozialen Arbeit vor allem für die Diagnose der Problematik eines Klienten sowie zur Reflexion der Übertragungs-Gegenübertragungsbeziehung genutzt (S. 99, Z. 788).
Arbeitsbündnis-Modell von Oevermann
Oevermann konzipierte ein Arbeitsbündnismodell analog dem psychoanalytischen Arzt-Patient-Verhältnis, in dem stellvertretende Krisenbewältigung die Kernaufgabe bildet (S. 100, Z. 792). Konstitutiv sind der Leidensdruck und die freiwillige Entscheidung des Patienten. Jedes Arbeitsbündnis ist gekennzeichnet durch die widersprüchliche Einheit spezifischer und diffuser Beziehungskomponenten: Professionelle binden sich als ganze Personen in einer diffusen Sozialbeziehung, bleiben aber in der spezifischen Rolle von Vertragspartnern. Kritisiert wird insbesondere die Betonung der Freiwilligkeit als Voraussetzung, die in vielen Praxisfeldern nicht gegeben ist.
Weitere Konzepte der Arbeitsbeziehung
Ruth Bang beschrieb bereits in den 1960er Jahren die helfende Beziehung als methodisches Hilfsmittel. In der ersten Phase des Hilfeprozesses ist das Arbeitsklima geprägt von widersprüchlichen Gefühlen der Beteiligten; die Aufgabe der Professionellen besteht darin, ein ›emotionelles Angebot‹ zu machen (S. 103, Z. 808). Dieses Angebot umfasst Wohlwollen, Wärme und Interesse – Techniken gibt es dafür nicht, erforderlich sind eine akzeptierende Grundeinstellung und diagnostische Vorarbeit.
Müller und Dörr haben herausgearbeitet, dass sich Professionalität durch eine kunstvolle Verschränkung von Nähe und Distanz zu Adressaten und deren Problemen auszeichnet (S. 106, Z. 814). Die Bewältigung dieser Anforderung ist nur unter Akzeptanz nicht hintergehbarer Ungewissheit möglich. Die Fähigkeit zur Gegenübertragungskontrolle – als Kompetenz zu qualifizierter Selbstkritik – ist für Müller unabdingbar für jede professionelle Praxis.
Heiner entwickelte das Modell der ›beziehungsfundierten Passung‹: Beziehungsorientierung und Autonomieorientierung bilden die Eckpfeiler für eine gelingende Passung von Problemlage und Problembearbeitungsmöglichkeiten (S. 107, Z. 828). Professionelle müssen dabei eine Balance finden zwischen Personen- und Zielorientierung, Symmetrie und Asymmetrie, Einflussnahme und Zurückhaltung.
Schäfter hat ein Konzept der Beziehungsgestaltung als Querschnittsaufgabe entwickelt und vier Arbeitsprinzipien formuliert: reflexive kontextbezogene Zuwendung, selektive persönliche Öffnung, Ressourcenorientierung und Kompetenzpräsentation (S. 108, Z. 832). Zusammen sollen diese Prinzipien wechselseitiges Vertrauen, Verständnis, Wertschätzung und gemeinsame Hoffnung bewirken.
Professionelle Beziehungsgestaltung nach Gahleitner
Gahleitner hat unter dem Titel ›Soziale Arbeit als Beziehungsprofession‹ ein forschungsbasiertes Prozessmodell entwickelt. Im Kern steht das Erleben aufrichtiger, persönlich geprägter menschlicher Begegnungen als Alternativerfahrung zur bisherigen Beziehungsverunsicherung (S. 113, Z. 860). Das Modell umfasst fünf Schritte: beziehungsorientiertes Verstehen, neue Beziehungserfahrungen als ›schützende Inselerfahrung‹ ermöglichen, Chancen zu persönlichen Veränderungsprozessen öffnen, ein vertrauensvolles professionelles Umgebungsmilieu schaffen und eine tragfähige Basis für das spätere Leben aufbauen. Die dyadische Beziehung dient als Türöffner für Veränderungen im gesamten Netzwerkgefüge.
Kooperation auf der Fachebene
Neben der Arbeitsbeziehung mit Klientinnen umfasst professionelles Handeln die Zusammenarbeit mit Fachkolleginnen und anderen Professionen. Teamarbeit – als formell institutionalisierte Gruppe mit gemeinsam geteilten Zielen und gegenseitiger Rechenschaftspflicht – ist ein zentrales Gefäß dafür (S. 114, Z. 878). Sozialpädagoginnen benötigen spezifische soziale Kompetenzen: kommunikative Fähigkeiten, Kritik- und Konfliktfähigkeit sowie Teamfähigkeit (S. 116, Z. 892).
Interprofessionelle Kooperation
Da der Sozialen Arbeit ein Tätigkeitsmonopol fehlt, ist sie auf Zusammenarbeit mit anderen Professionen angewiesen. Der Aufgabenschwerpunkt der Sozialen Arbeit ist weniger klar beschreibbar als bei anderen Professionen, was die interprofessionelle Kooperation wesentlich beeinflusst (S. 117, Z. 900). Drei Kooperationsformen lassen sich unterscheiden: asymmetrisch-komplementär (klare Aufgabenteilung), additiv (informiertes Nebeneinander) und integrativ bzw. transprofessionell (gemeinsame Fallbesprechung). Von Sozialpädagoginnen wird erwartet, sich in allen Konstellationen angemessen einzubringen und ihre fachliche Position zu vertreten (S. 119, Z. 921).
Zentrale Erkenntnisse
Ein Kennzeichen der Arbeitsbeziehung ist die widersprüchliche Einheit einer spezifischen und diffusen Sozialbeziehung: Professionelle handeln in einer rollenförmigen Beziehung, in der sie austauschbar sind, und zugleich als unverwechselbare Person in einer diffusen Beziehung (S. 120, Z. 937). Es gibt keine Techniken zur Herstellung einer Arbeitsbeziehung – entscheidend ist eine akzeptierende, wertschätzende Grundhaltung, verbunden mit professioneller Selbstreflexion und institutionalisierter Supervision. Zur Realisierung des Auftrags der Sozialen Arbeit ist intra- und interprofessionelle Kooperation unabdingbar; Professionelle übernehmen dabei häufig die Koordination interprofessioneller Prozesse.