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02 Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft
Dieses Kapitel klärt den Kontext des professionellen Handelns und legt dar, was unter Sozialer Arbeit zu verstehen ist — von den historischen Traditionslinien über die Etablierung als Disziplin und Profession bis hin zu Professionsauftrag, Grundorientierungen und der Bedeutung wissenschaftlichen Wissens.
Seiten: 24–43 Zeilen im Quelldokument: 147–335
Einführung und Kapitelüberblick
Das zweite Kapitel des Grundlagenteils widmet sich der Klärung des umfassenden Kontexts, innerhalb dessen professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit stattfindet. Es werden die beiden historischen Traditionslinien — Sozialpädagogik und Sozialarbeit — skizziert und aufgezeigt, wie sich ›Soziale Arbeit‹ als neuer Leitbegriff etabliert hat. Darüber hinaus wird erläutert, was mit der Unterscheidung zwischen Disziplin und Profession gemeint ist. Ein Überblick über die vielfältigen Praxisfelder und Hilfeformen sowie deren Systematisierung soll Orientierung ermöglichen und zugleich die Komplexität des Feldes verdeutlichen. Unter den Stichworten ›Parteiliche Vermittlung zwischen Individuum und Gesellschaft‹ und ›Bearbeitung sozialer Probleme‹ werden zwei zentrale Zugänge zum Professionsauftrag vorgestellt, ergänzt durch die Darlegung wichtiger Zielsetzungen und Werte. (Kapiteleinführung)
2.1 Gegenstand Sozialer Arbeit
Vielfalt der Tätigkeitsfelder
Wer fragt, was Professionelle der Sozialen Arbeit tun, stößt zunächst auf eine beeindruckende Bandbreite konkreter Aufgaben. Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiter beraten und unterstützen Familien mit Erziehungsproblemen in deren Alltag, erziehen Kinder, die nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, vermitteln materielle Unterstützung, leisten Schuldenberatung, begleiten Menschen nach der Haftentlassung, realisieren Bedarfsanalysen in Stadtteilen und konzipieren gemeinsam mit Bewohnerinnen neue Angebote. Sie assistieren Menschen mit Entwicklungsbeeinträchtigungen, beraten bei Suchtproblemen und führen Gewaltpräventionsprojekte in Schulen durch. Die Liste ließe sich noch erheblich verlängern. (Gegenstand Sozialer Arbeit)
Wählt man einen theoretischen Zugang und versucht, den Gegenstand Sozialer Arbeit begrifflich zu fassen, so zeigt sich rasch, dass dieser ›komplex und schwierig zu fassen‹ ist. Dies hat mit den unterschiedlichen historischen Wurzeln, der Breite der Praxisfelder und der Vielzahl theoretischer Bezüge zu tun. Der Versuch einer systematischen Beschreibung erfordert daher zunächst einen Blick auf die historische Entwicklung. (Kapiteleinführung)
2.1.1 Historische Wurzeln: Sozialpädagogik und Sozialarbeit
Begriffliche Ausgangslage
Die Schwierigkeiten, den Gegenstand der Sozialen Arbeit zu fassen, zeigen sich bereits bei der Begrifflichkeit. Seit etwa Beginn des 21. Jahrhunderts hat sich ›Soziale Arbeit‹ als neuer Leitbegriff etabliert, mit dem versucht wird, das gesamte, vielfältige Arbeitsfeld begrifflich zu rahmen und ein einheitliches Funktionssystem abzugrenzen — etwa gegenüber dem Medizinsystem oder dem Rechtssystem. (Historische Wurzeln)
Daneben werden aber weiterhin die Begriffe Sozialarbeit und Sozialpädagogik verwendet. Diese verweisen auf die unterschiedlichen historischen Traditionslinien, die in der Sozialen Arbeit integriert werden. Während Sozialpädagogik für die pädagogisch-erziehungswissenschaftliche Linie steht und die Wurzel der heutigen Kinder- und Jugendhilfe darstellt, steht die Sozialarbeit als ›Fürsorgewissenschaft‹ in der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Tradition und bildet die Wurzel der Sozialhilfe. Im Hinblick auf Theoriebildung und Argumentationskultur kann ›Sozialarbeit‹ als Erbe der bürgerlichen Frauenbewegung im ausgehenden 19. Jahrhundert gelesen werden, ›Sozialpädagogik‹ hingegen als Erbe von Reformpädagogik und bürgerlicher Jugendbewegung im frühen 20. Jahrhundert (Niemeyer 2012). (Historische Wurzeln)
Sozialpädagogik
Bildungstheoretischer Ursprung
Die Sozialpädagogik hat einen bildungstheoretischen Ursprung, der in den Beginn der europäischen Moderne zurückreicht. In dieser Epoche etablierte sich die Idee eines eigenständigen, freien und bildsamen Individuums — eines Individuums, das sich selbst bilden und entwickeln kann. Mit dem Bedeutungsverlust der traditionellen Ständeordnung entstand nicht nur die Möglichkeit individueller Entwicklung; zugleich wurden Menschen auch aus den ständischen Bindungen freigesetzt. Als Reaktion darauf entstanden pädagogische Gemeinschaftsbegriffe, um das Individuum wieder an soziale Sphären zurückzubinden. (Bildungstheoretischer Ursprung)
Vermittlung zwischen Individuum und Gemeinschaft
Genau dies ist das zentrale Thema der Sozialpädagogik: Sie befasst sich mit dem Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft und fragt nach den Möglichkeiten und der praktischen Gestaltbarkeit der Vermittlung zwischen Mensch und Gesellschaft. Wie können Menschen sich entwickeln und bilden, ihr Leben eigenständig gestalten und autonom handeln — und zugleich in ein soziales Gefüge eingebettet, in eine Gemeinschaft integriert sein und an gesellschaftlichen Errungenschaften teilhaben? Historisch wurde Gemeinschaft als pädagogische Aufgabe immer dann virulent, wenn das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft als problematisch wahrgenommen wurde, denn die Gemeinschaft ist das entscheidende Medium sozialer Integration. Das sozialpädagogische Nachdenken über dieses Verhältnis erfolgte dabei stets im Sinne einer Anwaltschaft für das freie, selbsttätige Subjekt. (Vermittlung Individuum-Gemeinschaft)
Wurzeln in der industriellen Revolution
Eine weitere Wurzel der Sozialpädagogik liegt in den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der industriellen Revolution, die im 19. Jahrhundert zur Verarmung und Verelendung breiter Bevölkerungskreise führte. In diesem Kontext entstanden Anstalten für arme, verwaiste und gefährdete Kinder und — in der zweiten Jahrhunderthälfte — auch für verwahrloste Jugendliche. Dieses Praxisfeld wurde später Heimerziehung genannt. Die dort vertretenen Anstalten verstanden ihren Auftrag als Erziehung von Kopf, Herz und Hand im Sinne Pestalozzis, als religiöse Rettung, als Rettung aus gefährdenden Verhältnissen und — was in der Realität wohl am bedeutsamsten war — als Disziplinierung mit dem Ziel gesellschaftlicher Anpassung. In dieser Perspektive kann Sozialpädagogik als gesellschaftliche und pädagogische Antwort auf die sozialen Probleme des 19. Jahrhunderts verstanden werden. (Sozialpädagogik und soziale Probleme)
Ausweitung der Zuständigkeit
Im Verlaufe des 20. Jahrhunderts wurden die Praxisfelder der Sozialpädagogik vielfältiger und breiter. Sozialpädagogik als Kinder- und Jugendhilfe befasst sich mit den Entwicklungsproblemen junger Menschen beim Hineinwachsen in das gesellschaftliche Umfeld und mit angemessenen Unterstützungsangeboten. Darüber hinaus beansprucht die Sozialpädagogik zunehmend Zuständigkeit für den ganzen Lebenslauf, indem sie sich auf ein erweitertes Sozialisationskonzept als Metakonzept bezieht, das Bildung als lebenslange Aufgabe ansieht. Chassé und von Wensierski (2004) bezeichnen dieses Phänomen als ›Sozialpädagogisierung der Lebensphasen‹. (Sozialpädagogik und soziale Probleme)
Wissenschaftliche Einordnung nach Böhnisch
Böhnisch bezeichnet die Sozialpädagogik einerseits als erziehungswissenschaftliche Disziplin und gleichzeitig als Theorie besonderer Praxisinstitutionen, insbesondere der Jugendhilfe. Als Disziplin beschäftige sie sich mit jenen sozialstrukturell und institutionell bedingten Konflikten zwischen subjektiven Antrieben und Vermögen der Kinder und Jugendlichen und gesellschaftlichen Anforderungen, wie sie in Familie, Schule, Arbeitswelt und Gemeinwesen vermittelt sind. Sie versuche, diese Konflikte aufzuklären, ihre Folgeprobleme zu prognostizieren und in diesem Kontext die Grundlagen für erzieherische Hilfen zu entwickeln. (Böhnisch über Sozialpädagogik)
Sozialarbeit
Entwicklung aus der Armenfürsorge
Die Sozialarbeit hat sich aus der Armenfürsorge entwickelt und steht im Kontext der Herausbildung des Sozialstaates in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Hintergrund war auch hier die Entstehung der Industriegesellschaft und der mit ihr verbundenen sozialen Probleme. (Sozialarbeit)
Das Armutsproblem verschärfte sich und verwandelte sich in die sogenannte ›soziale Frage‹, der allein mit polizei- und ordnungspolitischen Strategien nicht mehr begegnet werden konnte. Zuvor war die Armenpflege seit langer Zeit kommunal organisiert gewesen. Die Gemeinden waren zur Unterstützung der Hilfsbedürftigen verpflichtet, allerdings unter der Voraussetzung der Prüfung der Anspruchsberechtigung. Die materielle Unterstützung war knapp bemessen und an diskriminierende Umstände gebunden. (Die soziale Frage)
Von der Armenpflege zur sozialen Fürsorge
Bürgerliche Reformbestrebungen führten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts — zumindest in den größeren Städten Deutschlands — dazu, dass die materielle Hilfe ergänzt wurde durch eine individuelle Hilfe und Begleitung durch ehrenamtliche Bürger als sogenannte Armenpfleger. Durch diese kommunal organisierte und ehrenamtlich realisierte Hilfe von ›Mensch zu Mensch‹ veränderte sich die Armenfürsorge zur ›socialen Fürsorge‹ — ein erster Schritt auf dem Weg hin zur Sozialarbeit. In der Schweiz basierte die freiwillige Fürsorge auf privater, philanthropisch und religiös motivierter Wohltätigkeit von Einzelpersonen und karitativen Organisationen. (Sozialarbeit)
Einbindung in den Wohlfahrtsstaat und Sozialversicherungen
Der zweite Schritt bestand in der Einbindung der kommunalen Wohlfahrtspflege in den Wohlfahrtsstaat. Im Zuge der Etablierung der Sozial- und Wirtschaftspolitik im ausgehenden 19. Jahrhundert wurde die Armenfürsorge zunehmend zur Aufgabe des Staates. Die Sozialversicherungen entstanden in Deutschland in den 1880er Jahren — Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Altersversicherung, 1927 dann die Arbeitslosenversicherung — und in der Schweiz deutlich später. Die finanziellen Transferleistungen der neuen Arbeiterversicherungen entlasteten die kommunalen Träger und setzten Ressourcen frei. Die neue staatliche Armenpflege basierte auf der Erkenntnis, dass auf die sozialen Probleme mit individuell ausgerichteter Hilfe reagiert werden muss — mit den Prinzipien der Individualisierung, der Einzelfallhilfe und der persönlichen Beziehung zwischen Helferin und Hilfeempfänger. (Die soziale Frage)
Verberuflichung und moderne Sozialarbeit
Damit begann die erste Phase der Verberuflichung der ehemals meist weiblichen ehrenamtlichen Fürsorgetätigkeit durch die Gründung sogenannter ›sozialer Frauenschulen‹. Neben einem hochgradig verrechtlichten, ökonomisierten und bürokratisierten System sozialer Sicherung entstand die moderne Sozialarbeit als personenbezogene Hilfe. Bis heute erfüllt die Sozialarbeit Aufgaben im Bereich der Armutsbekämpfung und Existenzsicherung — einerseits mit materieller Hilfe (Geld- und Sachleistungen), andererseits mit immateriellen Dienstleistungen (Beratung, Unterstützung, Koordination von Hilfemaßnahmen). (Verberuflichung)
Klassische Methoden und Zielbestimmungen
Die drei sogenannten ›klassischen Methoden‹ der Sozialarbeit — Einzelfallhilfe, soziale Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit — verweisen auf die Ausdifferenzierung der Praxisfelder im Laufe des 20. Jahrhunderts. Dabei lassen sich drei Zielbestimmungen unterscheiden: erstens die Bearbeitung von Problemlagen, die ohne fremde Hilfe nicht gelöst werden können; zweitens die Bearbeitung von Problemen eines Gemeinwesens, ohne dass Betroffene um Hilfe ersucht hätten (einschließlich Prävention und Kontrollaufgaben); drittens die Verbesserung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, unter anderem durch Gemeinwesenarbeit. (Klassische Methoden)
2.1.2 Soziale Arbeit als neuer Leitbegriff
Hinterfragung der traditionellen Zweiteilung
Bis gegen Ende des 20. Jahrhunderts wurde an der Unterscheidung zwischen Sozialarbeit und Sozialpädagogik festgehalten, gleichzeitig wurde sie zunehmend hinterfragt. Bereits 1966 bezeichnete Pfaffenberger die Zweiteilung als historisch zufällig und überholt und skizzierte demgegenüber die Soziale Arbeit als ›einheitliches Funktionssystem gesellschaftlicher Hilfen‹. In den darauffolgenden Jahrzehnten befassten sich zahlreiche Publikationen mit der Angemessenheit dieser Unterscheidung. (Pfaffenberger)
Differenzansatz und Identitätsansatz
Merten (2013) verweist darauf, dass es nach wie vor keine allgemein geteilte Begriffsbestimmung gibt. Er unterscheidet analytisch zwei kategorial verschiedene Positionen: den Differenzansatz und den Identitätsansatz. Der Differenzansatz leitet aus den unterschiedlichen historischen Ursprüngen sachlogische Differenzen ab, die bis heute relevant seien. Hier ist die Sozialarbeitswissenschaft zu verorten, die einen Anspruch als Grundlagentheorie erhebt. Der Identitätsansatz hingegen argumentiert, dass sich trotz der differenten Wurzeln eine so starke Annäherung vollzogen habe, dass empirisch keine Unterschiede mehr festzustellen seien. (Pfaffenberger)
Im Sinne des Identitätsansatzes argumentiert Thole, dass die beiden Begriffe Sozialarbeit und Sozialpädagogik heute keine verschiedenen wissenschaftlichen Fächer mehr kodieren, keine voneinander klar abgrenzbaren Praxisfelder und auch keine klar unterschiedlichen Ausbildungswege und -inhalte mehr. In ähnlichem Sinne resümiert Niemeyer, es stehe zunehmend in Frage, ob eine Trennung nach Maßgabe angeblich unterschiedlicher Objektbereiche noch Sinn ergebe — das terminologische Problem sinke zu einem Scheinthema herab. (Identitätsansatz)
Etablierung in der Fachliteratur
Die aktuellen Handbücher und Wörterbücher nehmen fast alle den neuen Leitbegriff im Titel auf: ›Glossar zur Sozialen Arbeit‹, ›Handbuch Soziale Arbeit‹, ›Grundriss Soziale Arbeit‹ oder ›Wörterbuch Soziale Arbeit‹. (Handbücher und Leitbegriff)
Position des Lehrbuchs
Das vorliegende Lehrbuch geht von der Position des Identitätsansatzes aus — davon, dass es heute keine entscheidenden Unterschiede mehr gibt zwischen Sozialarbeit und Sozialpädagogik, zumindest keine, die eine Unterscheidung in ›Professionelles Handeln in der Sozialarbeit‹ und ›Professionelles Handeln in der Sozialpädagogik‹ rechtfertigen würden. Die traditionellen Berufsbezeichnungen Sozialarbeiter und Sozialpädagogin sind damit überholt, ohne dass eine neue prägnante Bezeichnung in Sicht wäre. Pragmatisch werden alle drei Begriffe — Professionelle der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogin, Sozialarbeiter — abwechslungsweise und synonym verwendet. (Identitätsansatz)
2.1.3 Soziale Arbeit als Disziplin und Profession
Zwei unterschiedliche Systeme
Soziale Arbeit gilt als neuer Leitbegriff für Disziplin und Profession. Stichweh (1994) schlägt vor, diese als zwei unterschiedliche Systeme mit je eigenen funktionalen Aufgaben auszuweisen. Disziplinen sind Wissenschaftszweige, die einen spezifischen Ausschnitt der Wirklichkeit auf bestimmte Weise betrachten. Zu jeder Disziplin gehören Forschungsgegenstände, Methoden, Theorien und Forschungszwecke. Spezifisch für eine Disziplin sind Gegenstand, Fragestellung und Problemperspektive. Merten fasst die Strukturmerkmale von Disziplinen zusammen: Scientific community, disziplinspezifische Sozialisationsprozesse, besondere Fragestellungen, aktueller Diskussionsstand sowie besondere Methoden und Lösungsverfahren. (Disziplin und Profession)
Der Begriff der Profession
Mit dem Begriff Profession wird nicht einfach nur die ›Praxis‹ der Sozialen Arbeit gefasst. Er bezeichnet vielmehr die Berufsgruppe der hier tätigen Personen sowie die Orte und Institutionen des Praxissystems, das Beratung, Unterstützung und Hilfe offeriert. Gemäß Thole wird mit dem Begriff Profession ›das gesamte fachlich ausbuchstabierte Handlungssystem, also die berufliche Wirklichkeit eines Faches‹ beschrieben — die Realität der beruflich engagierten Personen und der von ihnen offerierten Hilfe-, Beratungs- und Bildungsleistungen auf der Basis gesellschaftlich adressierter Ansprüche und Wünsche. (Thole über Profession)
Handlungsorientierung versus Handlungsentlastetheit
Zwischen Disziplin und Profession zeigen sich deutliche Unterschiede. Professionen zeichnen sich aus durch Handlungsorientierung — sie zielen auf Veränderung von Situationen oder Personen ab. In der Disziplin hingegen ist Handlungsentlastetheit eine unabdingbare Bedingung wissenschaftlicher Tätigkeit. Die Profession der Sozialen Arbeit zielt auf Wirksamkeit und muss sich stets fragen, ob das Handeln dem Kriterium der Angemessenheit genügt. Die wissenschaftliche Disziplin hingegen setzt auf Wahrheit und Richtigkeit; ihre Argumentationen müssen schlüssig sein. (Handlungsorientierung vs. Handlungsentlastetheit)
Verhältnis von Theorie und Praxis
Inwiefern Disziplin und Profession in einem hierarchischen oder gleichwertigen Verhältnis zueinander stehen, wird vielfach diskutiert. In der Sozialen Arbeit gilt das Verhältnis von Theorie und Praxis in besonderer Weise als problematisch. Die Kluft zwischen den Welten des beruflichen Alltags und des Wissenschaftssystems sei groß, konstatiert Schone, das Verhältnis zwischen den Angehörigen beider Gruppen sei distanziert und durch Vorurteile geprägt. (Verhältnis Theorie und Praxis)
Idealerweise bereichern und befruchten sich die beiden Systeme gegenseitig: Professionelle nutzen wissenschaftliches Wissen, um einen konkreten Einzelfall einordnen und verstehen, und auf dieser Basis Interventionen planen zu können. Gleichzeitig lassen sich aus wissenschaftlichem Wissen keine Regeln für das konkrete berufliche Handeln im Einzelfall ableiten. Professionelle der Sozialen Arbeit müssen wissenschaftliches Wissen auf den Fall übertragen und mit den Informationen der Klientinnen zu ihrer Lebenssituation und zu deren eigener Deutung verknüpfen. (Wissen transformieren)
2.2 Praxisfelder, Professionsauftrag und Grundorientierungen
Gesellschaftlicher Wandel als Hintergrund
Die zunehmende Ausdifferenzierung von Praxisfeldern und Hilfeangeboten kann nur vor dem Hintergrund des sozialen Wandels und der zunehmenden Komplexität der Gesellschaft verstanden werden. Gegen Ende des 20. Jahrhunderts lässt sich der gesellschaftliche Modernisierungsprozess umschreiben mit den Stichworten Enttraditionalisierung von Milieus und Sozialformen, Pluralisierung der Lebensformen, Strukturwandel der Institution Familie, Krise der Erwerbsarbeitsgesellschaft, Erosion der Normalarbeitsbiografie, Entkoppelung von Bildung und Beruf, demografische Veränderungen und Veränderung der Geschlechterrollen. Im Zeitalter von Globalisierung und Wissensgesellschaft ändern sich die sozialen Probleme und die Muster sozialer Ungleichheit immer schneller — und damit verändern sich stets auch die Aufgaben sozialer Integration. (Kapiteleinführung)
2.2.1 Praxisfelder
Expansion und Diversifizierung
Die Antwort der Sozialen Arbeit auf den beschleunigten gesellschaftlichen Wandel lässt sich zunächst als Expansion beschreiben — als quantitativer Ausbau der Angebote. Einerseits wurden neue Aufgabenfelder erschlossen, andererseits vollzog sich innerhalb der bestehenden Felder eine Diversifizierung und Spezialisierung, die auf eine höhere Qualität der Hilfe hinweist. Otto und Thiersch sprechen von einer sektoralen und strukturellen Differenzierung, die die ›Expansion als Profession und Disziplin‹ begleitet habe. Der quantitative und qualitative Ausbau ging einher mit einem umfassenden Professionalisierungsprozess sowie einer Verrechtlichung und Versozialwissenschaftlichung der Tätigkeiten. (Expansion der Praxisfelder)
Systematisierungsmöglichkeiten des Feldes
Heterogenität und Gliederungsversuche
Das herausragende Merkmal des Feldes der Sozialen Arbeit ist die große Heterogenität. Entsprechend schwierig ist es, dieses Feld zu systematisieren — zumal die Begriffe Handlungsfelder, Praxisfelder, Arbeitsfelder und Aufgabenfelder in der Literatur uneinheitlich verwendet werden. Als Kriterien für die Einteilung werden unter anderem vorgeschlagen: Problemstellung, Zielgruppe nach Problemstellung, Zielgruppe nach biografischen Stationen im Lebenslauf, Methode/Angebot sowie Organisationsform. (Systematisierungsschwierigkeiten)
Systematik nach Chassé/von Wensierski
Chassé und von Wensierski haben ihren Versuch einer konsistenten Gliederung mit dem Bemühen des Sisyphos verglichen. Einerseits nehmen sie die sozialpädagogische Traditionslinie mit der ›Sozialpädagogisierung der Lebensalter‹ auf und unterscheiden drei Bereiche: Kinder- und Jugendhilfe, Erziehungs- und Familienhilfen sowie Altenhilfe. In einem zweiten Teil stellen sie die Ausdifferenzierung und Spezialisierung dar — mit Bereichen wie Beratung, Sozialpsychiatrie, Strafvollzug, Migration und Selbsthilfe. Zwei Bereiche allerdings konnten in diese Systematik nicht integriert werden: die Frauenbewegung und das Thema Armut und Benachteiligung. (Chassé/von Wensierski)
Systematik nach Thole
Thole bezieht sich in seiner Systematisierung auf die beiden Traditionslinien und schlägt vor, dann von einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit zu sprechen, wenn ›öffentlich organisierte, soziale, unterstützende beziehungsweise pädagogische Hilfen und Dienste zur sozialen Lebensbewältigung oder Bildung angeboten oder organisiert werden‹. Auf dieser Grundlage unterscheidet er vier große Praxisfelder: Kinder- und Jugendhilfe, Erwachsenenbezogene Soziale Hilfen, Altenhilfe und Angebote im Gesundheitssystem — daneben Gemeinwesenarbeit/Stadtteilarbeit und Sozialraumbezogene Soziale Arbeit. Die einzelnen Arbeitsfelder werden nach ›Einmischungsgrad‹ unterschieden: lebensweltergänzend, lebensweltunterstützend, lebensweltersetzend. (Thole Systematisierung)
Die Systematik von Thole bietet einen guten Überblick über das Spektrum der Sozialen Arbeit. Im vorliegenden Lehrbuch werden Arbeits- und Praxisfelder nicht unterschieden, sondern es wird lediglich von Praxisfeldern gesprochen. In Bezug auf den Einmischungsgrad wird die Unterscheidung zwischen stationären, teilstationären und ambulanten Angeboten verwendet. (Systematik Thole Lehrbuch)
Trägerschaft
Öffentliche und private Träger
Neben der Unterteilung in Praxisfelder ist die Unterscheidung hinsichtlich der Trägerschaft von Einrichtungen bedeutsam. Öffentliche Träger sind Institutionen, mit denen der Staat seine soziale Verantwortung organisiert. Alle Interventionen auf gesetzlicher Grundlage — öffentliche Sozialhilfe, Vormundschaftsrecht, Strafrecht — werden durch staatliche Dienste erbracht. Private Träger hingegen umfassen Einrichtungen, die auf private Initiative hin entstanden sind und das Netz der Freien Träger Sozialer Arbeit bilden. Häufig als Verbände oder Vereine organisiert, werden ihre Kosten teils durch Spenden, zunehmend aber auch durch öffentliche Subventionen getragen. (Systematik Thole Lehrbuch)
Freiwilligenarbeit und Selbsthilfe
Darüber hinaus kommt der Freiwilligenarbeit sowie der Selbst- und Nachbarschaftshilfe im Feld der Sozialen Arbeit eine hohe Bedeutung zu. An den Schnittstellen zwischen professioneller und freiwilliger Arbeit nehmen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter wichtige Funktionen in Ausbildung, Anleitung, Koordination und Vermittlung wahr. (Systematik Thole Lehrbuch)
2.2.2 Professionsauftrag und Zielsetzung
Gesellschaftlicher Auftrag
Die bisherigen Ausführungen zu den historischen Wurzeln und den Praxisfeldern enthielten immer auch Aussagen zu Aufgabenstellung und Zielsetzung der Sozialen Arbeit. Der gesellschaftliche Auftrag ist damit jedoch noch nicht hinreichend beschrieben. Es gilt zu klären, für welche gesellschaftliche Aufgabe die Soziale Arbeit Zuständigkeit beansprucht und wie sie diese versteht. (Kapiteleinführung)
Parteiliche Vermittlung zwischen Individuum und Gesellschaft
Sozialstaatsprinzip als Grundlage
Soziale Arbeit ist ein Moment des Sozialstaatsprinzips moderner Gesellschaften und nimmt Aufgaben innerhalb des arbeitsteilig organisierten Sozialstaates wahr. Das Sozialstaatsprinzip war die Antwort auf die gesellschaftlichen Brüche der modernen Industriegesellschaft — auf die ungleiche Verteilung von Besitz und Einkommen, die Probleme sozialer Desintegration und die Überforderung traditionaler Systeme der Hilfe. Heute ist es die Antwort auf neue Formen von Entfremdung, Verarmung und Randständigkeit. Dabei hat der Sozialstaat nicht nur marktausgelöste soziale Ungerechtigkeit zu kompensieren, sondern auch eine aktive Verteilungspolitik zu verfolgen. (Sozialstaatsprinzip)
Die Menschenwürde als Basis
Das Sozialstaatsprinzip setzt auf die Würde des Menschen und auf die Anerkennung als Subjekt des Lebens; es repräsentiert den Anspruch auf soziale Gerechtigkeit. Angesichts alter und neuer Ungleichheiten und der zunehmenden Brüchigkeit traditioneller Klassen und Milieus ist eine Vermittlung nötig, damit menschliche Würde realisiert werden kann. Hier hat die Soziale Arbeit ihre spezifische Aufgabe: Sie verortet sich als institutionelles Angebot zwischen dem Staat und einzelnen Subjekten, Familien oder Gruppen. Der Sozialen Arbeit kommt dabei die Aufgabe zu, zwischen Individuum und Gesellschaft, zwischen System und Lebenswelt zu vermitteln — Heiner bezeichnet dies als die ›intermediäre Funktion‹ der Sozialen Arbeit. (Sozialstaatsprinzip)
Parteilichkeit für das Subjekt
Diese Vermittlung wird nicht neutral gesehen. Der spezifische Zugang der Sozialen Arbeit ist derjenige einer parteilichen Vermittlung. Thiersch formuliert: Die Soziale Arbeit sei engagiert in den Problemen, die die Menschen in sich und mit sich selbst haben, und erst in zweiter Linie an den Problemen, die die Gesellschaft mit ihnen hat — Soziale Arbeit vermittle zwischen Subjekt und Gesellschaft in der Perspektive des Subjekts. Gildemeister hält fest, die Soziale Arbeit sei der einzige Beruf, der die Solidarität mit den Leidenden, Ausgestoßenen und Problembeladenen nicht aufgeben könne, ohne ein konstitutives Element zu verlieren. Parteilichkeit für Klienten gilt als Maxime Sozialer Arbeit. (Parteiliche Vermittlung nach Thiersch)
Nachrangiger Auftrag
Der Auftrag der Sozialen Arbeit ist ein nachrangiger: In der sozialstaatlichen Arbeitsteilung soll die Soziale Arbeit in der Regel erst dann aktiv werden, wenn andere gesellschaftliche Systeme versagt haben beziehungsweise deren Problemlösungsansätze nicht greifen. Die Soziale Arbeit sei zuständig für alle Aspekte der komplexen Problemlagen der Klientel. Diese sozialpolitische Nachrangigkeit, ihre Auffangfunktion als letztes soziales Netz der Gesellschaft, führe dazu, dass sie es meist mit sehr komplexen, oftmals chronifizierten Problemlagen zu tun habe. (Nachrangiger Auftrag)
Bearbeitung sozialer Probleme
Funktionssystem gesellschaftlicher Hilfen
In einer soziologischen und systemtheoretischen Perspektive wird der Sozialen Arbeit die Aufgabe der Bearbeitung sozialer Probleme zugewiesen. Soziale Arbeit wird dabei als Funktionssystem gesellschaftlicher Hilfen für von sozialen Problemen betroffene Individuen und Gruppen verstanden. Dies setzt einen gesellschaftlichen Definitions- und Aushandlungsprozess voraus, was als soziales Problem zu bezeichnen ist und wann Abweichungen von der Normalität als so gravierend beurteilt werden, dass Hilfe nötig ist. Anders als die Sozialpolitik geht Soziale Arbeit nicht direkt auf soziale Probleme ein, sondern bearbeitet die individuellen Probleme, die sich für Betroffene daraus ergeben — es gehe ihr um ›individualisierend ansetzende Maßnahmen‹. (Nachrangiger Auftrag)
Hilfe zur Selbsthilfe
In der individuellen Perspektive ist die Soziale Arbeit für das Wohlergehen, die Entwicklung und Selbstverwirklichung von Menschen zuständig. Es gehe darum, Menschen zu befähigen, ihre Bedürfnisse so weit wie möglich aus eigener Kraft zu befriedigen, dank geförderter und geforderter Lernprozesse. Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten gilt als zentrales Grundprinzip der Sozialen Arbeit. Die Soziale Arbeit ist mit der lebenspraktischen Lage ihrer Klienten konfrontiert, die in komplexer Weise mit den Strukturen und Dynamiken der Gesellschaft zusammenhängt. Individuen, Familien und Gruppen in der Realisierung ihrer Lebensentwürfe zu unterstützen, Bildungsprozesse zu ermöglichen und Zugang zu Ressourcen zu eröffnen — das sind die wesentlichen Aufgaben, so Parpan-Blaser. (Hilfe zur Selbsthilfe)
Politisches Mandat und Tripel-Mandat
Ob die Soziale Arbeit neben der individuumsbezogenen Aufgabe auch ein politisches Mandat hat, ist umstritten. Staub-Bernasconi tritt klar dafür ein: Die Soziale Arbeit habe sich in sozialpolitische Entscheidungsprozesse einzumischen, um menschenverachtende soziale Regeln in menschengerechte zu transformieren und Entscheidungsträgern Wissen über die Entstehung sozialer Probleme zur Verfügung zu stellen. (Hilfe zur Selbsthilfe)
Der Fokus bei der Bearbeitung von Problemen sei immer ein doppelter: Es gehe sowohl um Veränderungen der Lebensbedingungen als auch der Lebensweise der Klientinnen. Diesen doppelten Fokus hat bereits Alice Salomon (1926) formuliert. Wenn die Aufgabe politischer Einmischung und Optimierung der sozialen Infrastruktur hinzugedacht werde, lasse sich von einem ›trifokalen Fokus‹ sprechen. Staub-Bernasconi bezeichnet dies als Tripel-Mandat der Sozialen Arbeit. (Doppelter und trifokaler Fokus)
Soziale Gerechtigkeit, Integration und Autonomie
Zentrale Zielbegriffe
Je nach theoretischem Entwurf wird der Auftrag der Sozialen Arbeit, zwischen Individuum und Gesellschaft aus der Perspektive des Subjekts zu vermitteln, mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten umschrieben, die zugleich eine Zielsetzung beinhalten. (Zielsetzung und Begriffe)
Soziale Integration
Es gilt als wesentliche Aufgabe der Sozialen Arbeit, soziale Integration zu unterstützen und den Zugang von Menschen zu allen relevanten Bereichen der Gesellschaft zu ermöglichen. Gemäß Böhnisch ist die Soziale Arbeit die gesellschaftlich institutionalisierte Reaktion auf gesellschaftlich bedingte soziale Desintegration. In seinem Konzept biografischer Lebensbewältigung kommt der Sozialen Arbeit die Aufgabe zu, individuelles Bewältigungshandeln zu verstehen und soziale Integration zu sichern. (Zielsetzung und Begriffe)
Inklusion und Exklusion
In systemtheoretischen Entwürfen wird die Funktion der Sozialen Arbeit bestimmt als Exklusionsvermeidung, Inklusionsvermittlung und Exklusionsverwaltung. Inklusionsvermittlung bedeutet, den Zugang zu sozialen Systemen — etwa Arbeitsmarkt, Bildungswesen, Gesundheitssystem — zu ermöglichen und damit Exklusion zu verhindern. Gelingt die Inklusionsvermittlung längerfristig nicht, tritt an ihre Stelle die Exklusionsverwaltung: die Begleitung der Marginalisierten. Haupert bezeichnet die Soziale Arbeit als ›Kerndisziplin der sozialen Integration‹, deren Ziel die Herstellung und Erhaltung sozialer Gerechtigkeit und Gleichheit sei. (Inklusion und Exklusion)
Autonomie der Lebenspraxis
Viele Theoretikerinnen benennen die Autonomie der Klientinnen oder die allgemeine Autonomie der Lebenspraxis als zentralen Wert. Dewe et al. bestimmen Soziale Arbeit als Hilfe, die in dialogischen Prozessen erbracht wird und auf die Wiedergewinnung und Steigerung der Handlungsautonomie ihrer Adressaten ausgerichtet ist. ›Achtung vor der Würde und dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen‹ und die Anerkennung der Klienten als ›Subjekt ihres Lebens‹ (Thiersch) sind weitere Umschreibungen für diesen zentralen Wert. (Handlungsautonomie)
Drei Richtungen nach Rauschenbach/Zürcher
Rauschenbach und Zürcher stellen nach ihrer Durchsicht der aktuellen theoretischen Beiträge fest, dass sich drei Richtungen unterscheiden lassen. Die Soziale Arbeit reagiere im Wesentlichen auf drei soziale Tatbestände: erstens auf die ›Erziehungstatsache‹ und die Herausforderungen des Aufwachsens; zweitens auf soziale Probleme, alte und neue Ungleichheiten sowie Fragen der Inklusion und Exklusion; drittens auf Risiken der individuellen Lebensführung und der alltäglichen Lebensbewältigung. Zusammenfassend umreißen sie die Soziale Arbeit als ›öffentliche Reaktion auf einen politisch anerkannten Hilfebedarf von Personen und Personengruppen in modernen Gesellschaften‹. (Rauschenbach/Zürcher)
Zusammenfassung der Zielsetzung
Soziale Arbeit ist ein Moment innerhalb des Sozialstaatsprinzips, ausgerichtet darauf, soziale Gerechtigkeit zu sichern, die Würde hilfebedürftiger Menschen zu wahren und zur Bewältigung individueller Schwierigkeiten beizutragen. Sie leistet einen Beitrag zu sozialer Grundversorgung und Bildung, bietet Unterstützung in der Alltagsgestaltung und Lebensbewältigung und trägt bei zu sozialer Integration. Im spannungsreichen Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft vermittelt sie anwaltschaftlich für das als selbsttätig und autonom verstandene Individuum. Mit den Begriffen ›soziale Gerechtigkeit‹, ›soziale Integration‹ und ›Autonomie in der individuellen Lebenspraxis‹ ist die Zielsetzung umrissen. (Zusammenfassung der Erkenntnisse)
Das Lehrbuch thematisiert das professionelle Handeln im Hinblick auf die individuumsbezogene Funktion Sozialer Arbeit, mit dem Fokus auf die Veränderung von Lebensweise und Lebensbedingungen — einschließlich der Arbeit mit Einzelpersonen, Familien, Gruppen und Gemeinwesen. (Individuumsbezogene Funktion)
2.2.3 Grundorientierungen und Bedeutung von wissenschaftlichem Wissen
Ausgangspunkt
Die Soziale Arbeit ist an der Schnittstelle zwischen Individuum und Gesellschaft befasst, wo sich Problemlagen und Anforderungen zeigen, bei deren Bewältigung Menschen auf Unterstützung angewiesen sind. In der Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen geht es um Unterstützung im Hinblick auf eine möglichst selbstbestimmte Lebenspraxis. Sie will beitragen zu einem gelingenden, ›guten‹ Leben und in Krisensituationen Hilfe leisten und soziale Integration ermöglichen. (Individuumsbezogene Funktion)
Grundorientierungen und Grundprinzipien
Spezifische Theorien der Sozialen Arbeit
In den letzten drei Jahrzehnten sind spezifische Theorien der Sozialen Arbeit entwickelt worden: das Konzept der Lebensweltorientierung (Thiersch), der Lebensbewältigungsansatz (Böhnisch), die Theorie ›Integration und Lebensführung‹ (Sommerfeld et al.) und das Systemtheoretische Paradigma (Staub-Bernasconi, Geiser). Als allgemeine Grundorientierungen haben sich Lebensweltorientierung und ein systemischer Zugang in der Sozialen Arbeit etabliert. (Grundorientierungen)
Bio-psycho-soziale Perspektive
Eine wesentliche Gemeinsamkeit aller Theorien ist die bio-psycho-soziale Perspektive als theoretische Grundlage. Alle Theorien weisen eine inhaltliche Nähe zum Person-in-Umwelt-Modell (person-in-environment) und zum biopsychosozialen Modell auf. Probleme der Lebensbewältigung werden als komplexes Interaktionsgeschehen zwischen bio-psychischen, sozialen und kulturellen Dimensionen aufgefasst. Der besondere Zugang der Sozialen Arbeit besteht darin, im Rahmen des biopsychosozialen Modells vor allem die soziale Dimension auszuleuchten — auf Seiten der Person die interaktionalen Bezüge wie soziale Beziehungen und Netzwerke, auf Seiten der Umwelt die soziostrukturellen und sozialökologischen Aspekte. (Bio-psycho-soziale Perspektive)
Ressourcenorientierung
Neben dem Blick auf die ›Person in ihrer Umwelt‹ kann Ressourcenorientierung als allgemeines Grundprinzip der Sozialen Arbeit gelten. Dabei geht es sowohl um personale Ressourcen — die Möglichkeiten, die in der Person selbst liegen — als auch um Umweltressourcen. Dies umfasst Prozesse der Ressourcenaktivierung ebenso wie Empowerment (Herriger 2020). Das Prinzip ›Hilfe zur Selbsthilfe‹ hängt hiermit eng zusammen. (Ressourcenorientierung)
Orientierungen nach Wendt
Wendt fasst die spezifischen Orientierungen der Sozialen Arbeit in vier Perspektiven zusammen: eine adressatenbezogene Perspektive (Orientierung am Subjekt, an den Ressourcen und an der Mündigkeit), eine systembezogene Perspektive (Menschen in ihrem Lebensraum und ihrer Lebenswelt), Empowerment als grundlegende Perspektive der Selbstbefähigung und eine handlungsorientierende Perspektive (Bedeutung von Arbeitsbündnis, Wissen, Können und Haltung). (Wendt Orientierungen)
Arbeitsbündnis und dialogisch-partizipative Arbeitsweise
Das Arbeitsbündnis zwischen Sozialarbeiterin und Klient gilt als ein Kernelement professionellen Handelns. Die Arbeitsweise ist dialogisch-partizipativ. Stimmer und Ansen differenzieren die professionelle Arbeitsweise in Prinzipien wie ›Verständigungsorientiert handeln‹, ›Sinn verstehen‹, ›Ressourcen fördern‹, ›Mehrperspektivisch denken und handeln‹ und ›Netzwerkorientiert denken und handeln‹. (Arbeitsbündnis)
Bedeutung von wissenschaftlichem Wissen
Wissenskorpus der Sozialen Arbeit
In allen aktuellen Methodenlehren wird die grundlegende Bedeutung wissenschaftlichen Wissens für professionelles Handeln betont. Zum Wissenskorpus gehören nicht nur die spezifischen Theorien und Konzepte der Disziplin sowie das aus Forschung generierte empirische Wissen, sondern auch vielfältige Wissensbestände aus relevanten Nachbardisziplinen wie Psychologie, Soziologie und Recht. (Wissenskorpus)
Wissensarten und Wissensformen
Wissen kann gemäß seiner Funktion in unterschiedliche Wissensarten ausdifferenziert werden. Von Spiegel unterscheidet vier Kategorien: Beschreibungswissen, Erklärungswissen, Wertewissen und Veränderungswissen. Preis ergänzt diese Systematik um ›Prognosewissen‹ und verwendet anstelle von ›Veränderungswissen‹ den Begriff ›Verfahrenswissen‹. Sich auf geeignetes wissenschaftliches Wissen zu beziehen, gehört zum Selbstverständnis von Professionellen der Sozialen Arbeit. (Wissensformen)
2.3 Zusammenfassung
Die Soziale Arbeit hat zwei Traditionslinien — eine sozialarbeiterische und eine sozialpädagogische Linie. Die historische Unterscheidung gilt heute als überholt; als neuer Leitbegriff wird Soziale Arbeit verwendet. Das Feld der Sozialen Arbeit zeichnet sich durch Vielfalt und Heterogenität aus — aufgrund der Expansion der Angebote, der Erschließung neuer Aufgabenfelder und der Diversifizierung und Spezialisierung innerhalb der Praxisfelder. (Zusammenfassung)
Soziale Arbeit ist zugleich Disziplin und Profession. Die Disziplin untersucht den Gegenstand mit spezifischen Fragestellungen und Methoden, generiert Wissen und stellt die akademische Ausbildung sicher. Die Profession umfasst das gesamte Praxissystem — die beruflich tätigen Personen, Orte und Institutionen sowie die offerierten Dienstleistungen. Professionelles Handeln zielt auf Wirksamkeit und muss dem Kriterium der Angemessenheit genügen. (Thole über Profession)
Die Zielsetzung lässt sich mit drei Begriffen umschreiben: soziale Gerechtigkeit, soziale Integration und Autonomie in der individuellen Lebenspraxis. Alle aktuellen Theorien gehen von einem Person-in-Umwelt-Modell aus und sehen Probleme als komplexes Interaktionsgeschehen zwischen bio-psychischen, sozialen und kulturellen Dimensionen. Als Grundprinzipien gelten systemischer Zugang, Lebensweltorientierung und Ressourcenorientierung. Die Arbeitsweise ist dialogisch-partizipativ, und die Bezugnahme auf wissenschaftliches Wissen ist unabdingbar. (Zusammenfassung)