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7.2.2.3Konkretes Vorgehen, Dokumentation und
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Auswertung
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Alle Bewohnerinnen des SpWv Nord werden im Zeitraum von April
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2001 bis Dezember 2002 zu jeweils drei etwa halbjährlichen
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Gesprächen eingeladen. Sollten Bewohnerinnen an einem
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vorgeschlagenen Gespräch nicht interessiert sein oder aus anderen
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Gründen nicht teilnehmen wollen, findet das Gespräch ohne ihre
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Beteiligung statt. In diesen Fällen ist zu überlegen, ob und in
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welcher Form die Betreffenden im Nachhinein am Gespräch
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teilhaben können (Video, Brief, Protokoll, mündliche Mitteilungen).
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Für die Einladung zum Gespräch sind die jeweils zuständigen
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Mitarbeiterinnen verantwortlich. Sie schlagen außerdem vor, welche
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Mitarbeiterin von außen hinzugezogen wird.
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Jedes Gespräch wird von einer der beteiligten Mitarbeiterinnen
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mithilfe eines Datenblattes dokumentiert. Es enthält folgende
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Angaben:
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Datum, genauer Ort, Räumlichkeit, Teilnehmerinnen, Moderation,
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Verhandlung über Sitzordnung und Gesprächsdauer, tatsächliche
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Dauer des Gesprächs, Pausen, wie lange, von wem gewünscht,
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Gesprächstempo, Besonderheiten, Schlusskommentare zu Form und
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Inhalt, weiteres Gespräch von der Bewohnerin gewünscht, eher ja –
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eher nein. Falls die beteiligten Mitarbeiterinnen es für sinnvoll halten,
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kann darüber hinaus eine Art Gesprächsprotokoll verfasst werden, in
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dem auf den Gesprächsverlauf, die Gesprächsatmosphäre,
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entstandene Geschichten oder Bilder und getroffene Verabredungen
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besonders eingegangen wird. Unabhängig davon kann dort, wo es
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sich anbietet und durchführbar ist, nach ausführlicher Abstimmung
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mit den Bewohnerinnen eine Videoaufzeichnung gemacht werden.
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