2026-001/documents/theory/diagnostics/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/603.md

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7.2.2.1Qualitätssicherung
Zu Beginn einer Betreuung im ambulant betreuten Wohnen liegt die
Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs vor. Ein Vorschlag zum
Gesamtplan (Ziele, Zeitrahmen, besondere Betreuungsmaßnahmen)
wird vom Kostenträger ebenfalls gefordert und in der Regel von der
Bewohnerin und den vermittelnden Diensten erstellt. Die vorliegende
Basisdokumentation wird bei allen Bewohnerinnen im Rahmen
vierteljährlicher Verlaufsdokumentation (Quartalsdokumentation)
fortgeschrieben und ist bei den intensiv Betreuten um die
Pflegedokumentation erweitert. Aktuelle Entwicklungen werden in
den wöchentlichen Fallbesprechungen reflektiert.
In den Kursgesprächen geht es in besonderer Weise um den
Aspekt der Nutzerinnenorientierung durch Nutzerinnenbeteiligung.
Die einzelne Bewohnerin mit ihrer Autonomie, ihren Wünschen,
Forderungen und Rechten steht im Mittelpunkt, damit eine optimale
Abstimmung der Betreuungsleistungen mit dem individuellen
Hilfebedarf erreicht werden kann.
Schwerpunkte der Gespräche sollen daher sein:
die Frage nach dem Nutzen, den die Bewohnerinnen aus der
Betreuung ziehen;
das gemeinsame Lernen aus der aufmerksamen Beobachtung
positiver Ereignisse oder bemerkenswerter Erlebnisse;
die Zufriedenheit der Bewohnerinnen, die ein Maßstab dafür
sein kann, wie die Betreuung erlebt wird und wie sie
modifiziert werden kann;
das zurückhaltende Sprechen über Ziele.