27 lines
1.4 KiB
Markdown
27 lines
1.4 KiB
Markdown
7.2.2.1Qualitätssicherung
|
|
Zu Beginn einer Betreuung im ambulant betreuten Wohnen liegt die
|
|
Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs vor. Ein Vorschlag zum
|
|
Gesamtplan (Ziele, Zeitrahmen, besondere Betreuungsmaßnahmen)
|
|
wird vom Kostenträger ebenfalls gefordert und in der Regel von der
|
|
Bewohnerin und den vermittelnden Diensten erstellt. Die vorliegende
|
|
Basisdokumentation wird bei allen Bewohnerinnen im Rahmen
|
|
vierteljährlicher Verlaufsdokumentation (Quartalsdokumentation)
|
|
fortgeschrieben und ist bei den intensiv Betreuten um die
|
|
Pflegedokumentation erweitert. Aktuelle Entwicklungen werden in
|
|
den wöchentlichen Fallbesprechungen reflektiert.
|
|
In den Kursgesprächen geht es in besonderer Weise um den
|
|
Aspekt der Nutzerinnenorientierung durch Nutzerinnenbeteiligung.
|
|
Die einzelne Bewohnerin mit ihrer Autonomie, ihren Wünschen,
|
|
Forderungen und Rechten steht im Mittelpunkt, damit eine optimale
|
|
Abstimmung der Betreuungsleistungen mit dem individuellen
|
|
Hilfebedarf erreicht werden kann.
|
|
Schwerpunkte der Gespräche sollen daher sein:
|
|
die Frage nach dem Nutzen, den die Bewohnerinnen aus der
|
|
Betreuung ziehen;
|
|
das gemeinsame Lernen aus der aufmerksamen Beobachtung
|
|
positiver Ereignisse oder bemerkenswerter Erlebnisse;
|
|
die Zufriedenheit der Bewohnerinnen, die ein Maßstab dafür
|
|
sein kann, wie die Betreuung erlebt wird und wie sie
|
|
modifiziert werden kann;
|
|
das zurückhaltende Sprechen über Ziele.
|