2026-001/documents/theory/diagnostics/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/552.md

36 lines
1.6 KiB
Markdown

6.6.4 Methoden der Qualitätssicherung
Supervision, Intervision und Selbstevaluation dienen der Qualitätssicherung
Sozialer Arbeit. Die Supervision wurde unter 5.5.6.1 thematisiert. Ihre
Methoden sind die gleichen, wie sie in der Therapie genutzt werden (siehe
Ritscher 1998).
6.6.4.1Intervision
Die Intervision bzw. Supervision ohne externe Supervisorin lässt sich im
Rahmen eines Vierstufenmodells durchführen (vgl. von Schlippe u.
Schweitzer 1996, S. 226 f.):
Die kollegiale Gruppe wählt eine Moderatorin aus ihrer Mitte, oder die
einen „Fall“ vorstellende Kollegin bittet eine andere, die Moderation
zu übernehmen.
Eine Kollegin stellt einen Fall vor.
Die bislang zuhörenden Kolleginnen und Kollegen sprechen über
diesen
Fall,
bilden
Hypothesen
und
überlegen
sich
Interventionsmöglichkeiten; die den Fall vorstellende Kollegin hört
nur zu und beteiligt sich nicht aktiv an diesem Gespräch.
Anschließend gibt sie einen Kommentar zu den Kommentaren ihrer
Kolleginnen; die Fragestellung lautet dabei: „Welche Anregungen der
Kolleginnen nehme ich auf, welche neuen Ideen habe ich
bekommen?“
Die gewählte Moderatorin hat die Gesprächsführung und achtet auf die
Einhaltung von Tagesordnung und Zeitvorgaben. Die Struktur des aktiven
Zuhörens statt einer gemeinsamen Diskussion verringert die Gefahr von
Konkurrenzkämpfen. Die den Fall vorstellende Kollegin muss sich nicht für
ihre Hypothesen und Interventionen rechtfertigen und kann aus allen
Vorschlägen die für sie stimmigen auswählen. Dadurch behält sie die
Verantwortung für ihre Arbeit mit den betreffenden Auftraggeberinnen und
kann sich ihren ganz persönlichen Arbeitsstil erhalten.