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Familientherapie,
sozialpädagogisches
Handeln
und
ressourcenaktivierende Sozialarbeit: Die SPFH kann innerhalb
ihres allgemeinen Auftrages verschiedene Themenkomplexe in
unterschiedlicher Zusammensetzung, mit unterschiedlichen
Verfahren
und
Methoden
bearbeiten.
Um
die
Erziehungskompetenz
der
Eltern
zu
stärken,
mag
Erziehungsberatung angezeigt sein, die Verbesserung der
Elternbeziehung legt vielleicht therapeutische Paargespräche
nahe, und um verbindliche Regeln des Familienalltages
festzulegen, können Gespräche mit der ganzen Familie hilfreich
sein. Hausaufgabenhilfe für leistungsschwache Kinder kann ein
Beitrag zum Abbau ihrer Misserfolgsorientierung sein, ein
gemeinsamer Besuch im Jugendzentrum und ein Gespräch mit
der dort tätigen Sozialarbeiterin den Weg zum Kontakt mit
Gleichaltrigen weisen. Mutter und Vater werden durch
getrennte und gemeinsame Gespräche bzw. gemeinsame
Aktivitäten
in
ihrer
Fürsorgefunktion
gestärkt.
Die
Unterstützung bei Behördengängen und -briefen soll sie
befähigen, ihr Schicksal in die eigene Hand zu nehmen; und der
Rat, sich an eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden, enthält
die Botschaft, dass sich desolate finanzielle Verhältnisse und
Finanzgebaren mit professioneller Hilfe verändern lassen. Dass
die Sozialarbeiterin ihre Hilfe im Auftrag des Jugendamtes
anbietet, bringt immer auch die Problematik der Doppelstruktur
von Angebot und Eingriff ins Spiel. Der Frage nach ihrer
Vertrauenswürdigkeit muss sich die Sozialarbeiterin stellen,
indem sie mit der Familie klare Abmachungen darüber trifft,
welche Informationen an das Jugendamt weitergegeben und
welche innerhalb des Familienhilfesystems verbleiben und dort
weiterbearbeitet werden.
Einzelfallhilfe, soziale Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit:
Die SPFH ist zunächst als familienorientierte Einzelfallhilfe
definiert. In einem erweiterten Konzept integriert sie auch
Formen der sozialen Gruppenarbeit, z. B. wenn der Träger der