2026-001/documents/theory/diagnostics/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/275.md

39 lines
2.0 KiB
Markdown
Raw Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters

This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.

Kinderzahl der ostdeutschen Frauen variiert bei dieser
Altersgruppe kaum mit dem Qualifikationsniveau, da die meisten
dieser Frauen ihre Kinder noch zu DDR-Zeiten bekommen haben.
91 % aller ostdeutschen Akademikerinnen sind Mütter. Es ist
jedoch zu erwarten, daß die Bildungsabhängigkeit der Fertilität
auch in den neuen Ländern zunimmt“ (ebd., S. 94). Verheiratete
Frauen sind bei der Geburt ihres ersten Kindes durchschnittlich
28,3 Jahre, unverheiratete Mütter 27 Jahre alt (ebd., S. 100).
Der Bevölkerungsanteil ausländischer Mitbürgerinnen/Mitbürger
lag Ende 1995 bei ca. 10 %. Aber jede zehnte Familie mit Kindern
im Haushalt ist eine ausländische Familie. „Die ausländische
Bevölkerung in Deutschland ist erheblich jünger als die deutsche
und setzt sich aus mehr Männern als Frauen zusammen“ (ebd., S.
71).
Es wächst die Zahl der binationalen Ehen. Ihr Anteil an den
Eheschließungen hat zwischen 1960 und 1996 von 4 auf 17 %
zugenommen (ebd., S. 73).
55 % aller 15- bis 64-jährigen Frauen mit Kindern sind
erwerbstätig, mehr als die Hälfte von ihnen in Teilzeit oder in
einem „geringfügigen Beschäftigungsverhältnis“ nach dem 630DM-Gesetz (325-€-Gesetz). In den alten Bundesländern sind nur
16 % der Mütter minderjähriger Kinder ganztags erwerbstätig.
Von den Müttern mit Kindern unter sechs Jahren sind 45 %
berufstätig, bei Kindern bis drei Jahre sind es 26 %. Zwei Drittel
aller Mütter in der BRD, deren jüngstes Kind sechs bis 14 Jahre alt
ist, sind erwerbstätig, in den alten Bundesländern 62 %. In den
alten Bundesländern hat bei den Familien mit Schulkindern ein
Wandel von der „Versorgerehe“ zur „Zuverdienerehe“
stattgefunden: „Während bei Arbeitnehmer-Ehepaaren mit Kindern
unter drei Jahren die Frau nur 8 % zum Bruttoverdienst des
Paares
beiträgt,
erhöht
sich
ihr
durchschnittlicher
Einkommensanteil schrittweise bis auf 25 %, wenn das jüngste
Kind das Jugendalter erreicht (1317 Jahre)“ (ebd., S. 111). In
den neuen Bundesländern fallen alle Quoten höher aus, sind aber