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eine begrenzte Phase im Lebenslauf“ (ebd., S. 73). Bei der
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untersuchten Bremer Stichprobe dauerte der Sozialhilfebezug, je
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nach der statistischen Bezugsgröße (Sozialhilfeepisode, Nettooder
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Bruttosozialhilfebezug), „zwischen der Hälfte und knapp Dreiviertel
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aller Sozialhilfebezüge weniger als ein Jahr und zwischen einem
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Zwanzigstel und einem knappen Viertel länger als fünf Jahre“ (ebd.,
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S. 116). Buhr hat entsprechend diesen Ergebnissen fünf
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Verlaufstypen für Sozialhilfekarrieren herausgestellt (ebd., S. 113 ff.):
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Überbrücker: „Fälle mit einer Bruttobezugsdauer bis zu 18 Monaten
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wurden als Kurzzeitbezieher klassifiziert.“
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Langzeitbezieher: „Langzeitbezug wurde angenommen, wenn
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Hilfeempfänger über den gesamten Beobachtungszeitraum
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zumindest immer mal wieder im Bezug gestanden haben
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(Bruttodauer), die Sozialhilfe also über den relativ langen Zeitraum
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von sechs Jahren im Leben der Betroffenen eine Rolle gespielt
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hat.“
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Escaper: „Als eine besondere Gruppe von Langzeitfällen wurden
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‚Escaper‘ – erfolgreiche Ausbrecher aus der Hilfe – betrachtet:
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Diese sollten den Sozialhilfebezug zum Erhebungszeitpunkt bereits
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seit mindestens zwei Jahren verlassen haben.“
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Mehrfachüberbrücker und Pendler: „Bei beiden Typen hat die
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Sozialhilfe – brutto – für längere Zeit im Leben der Hilfeempfänger
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eine Rolle gespielt, allerdings sind jeweils mehrere Episoden
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aufgetreten.
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Im
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einzelnen
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wurde
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festgelegt,
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daß
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Mehrfachüberbrücker mindestens zweimal für höchstens sechs
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Monate im Bezug gestanden haben sollten, also mehrfach kurz,
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und Pendler mindestens dreimal für mehr als sechs Monate, also
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mehrfach lang.“
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8 Zum sozialen Sicherungssystem der BRD siehe Bellermann (1990);
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Albeck, Meinhardt u. Vortmann (1992).
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9 Zur Philosophie der Postmoderne siehe zusammenfassend Duss-von
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Werdt (1996, S. 168 ff.).
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