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Hinsichtlich der Familienpolitik sind strukturelle Veränderungen
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notwendig,
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um
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die
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Familien
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im
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ersten
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und
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zweiten
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Einkommenssegment bei ihrer Sozialisationsfunktion auch finanziell
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zu unterstützen. Der bisherige Familienlastenausgleich reicht nicht
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aus. Die Mehrwertsteuer z. B. trifft Familienhaushalte relativ mehr als
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Einund
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Zweipersonenhaushalte.
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Hier
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könnte
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eine
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Mehrwertsteuerrückzahlung für Familien durch das Finanzamt oder
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ein entsprechend erhöhtes, auch den Sozialhilfeempfängerinnen voll
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zustehendes Kindergeld Abhilfe schaffen. Eltern minderjähriger und
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damit von ihnen zu unterhaltender Kinder zahlen prozentual nicht
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weniger Rentenbeiträge als gut verdienende Einzelpersonen oder
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zusammenlebende Paare, obwohl sie durch ihre materielle
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Kinderversorgung die Renten der zukünftigen Ruheständlerinnen
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sichern. In der Logik unseres auf einer mehrgenerationalen
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kollektiven Solidarität beruhenden Rentensystems wäre hier eine an
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die Anzahl der Kinder gekoppelte Reduktionen der monatlichen
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Rentenbeitragszahlung sinnvoll. Sie könnte ab einer bestimmten
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Kinderzahl in eine vollständige Befreiung übergehen. Parallel dazu
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müssten die Rentenbeiträge kinderloser Einzelpersonen und Paare
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steigen.
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Auch die Kostenseite des familiären Alltags muss überprüft
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werden:
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öffentliche Verkehrsmittel sind für Familien zu teuer;
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ausreichenden Wohnraum können sich nur einkommensstarke
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Familien leisten;
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die Zahl der beiden Eltern bzw. dem allein erziehenden
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Elternteil
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eine
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Erwerbsarbeit
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ermöglichenden
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Ganztageseinrichtungen für Kinder reicht nicht aus;
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die Förderung leistungsschwacher und sozial auffälliger Kinder
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in den Schule kann aufgrund großer Klassen und einer zu wenig
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ausgebauten Schulsozialarbeit nicht das leisten, was aufgrund
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vorhandener pädagogischer bzw. sozialpädagogischer Konzepte
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möglich wäre;
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