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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 101 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
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5. Die Mehrgenerationenperspektive zu Beginn des Hilfeprozesses
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5. Die systemisch-familiendynamische
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Mehrgenerationenperspektive zu Beginn
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des Hilfeprozesses
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Silvia Musch-Grau und Wolf Ritscher
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1. Der Allgemeine Sozialdienst beim Jugendamt Stuttgart
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Der Allgemeine Sozialdienst (ASD), andernorts auch Bezirkssozialdienst genannt, ist ein fachlich breit angelegter Dienst, der die soziale
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Grundversorgung in der Gemeinde sichern soll. In Stuttgart ist der
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ASD dem Jugendamt zugeordnet. Die Aufgabenpalette dieses Dienstes umfasst die allgemeine Lebens- und Sozialberatung für Familien,
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junge Menschen und allein Stehende; die Beratung von Müttern, Vätern und Kindern in Erziehungs-, Sorgerechts- und Umgangsfragen;
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die Trennungs- und Scheidungsberatung einschließlich der Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren; die Beratung, Vermittlung
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und Begleitung von Jugendhilfeleistungen und die Sicherung des Kinderschutzes.
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Das Thema »Kinderschutz« hat für die Arbeit im ASD höchste
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Priorität. Jugendhilfe soll letztlich das »Wohl des Kindes« sichern. Dabei arbeiten die Sozialarbeiterinnen oft mit Menschen zusammen, die
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nicht aus eigener Initiative auf sie zukommen. Es ist typisch für die
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Arbeit im ASD, dass die betroffenen Menschen häufig erst noch motiviert werden müssen, Hilfe anzunehmen. Oft setzen sich Schulen,
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Kindergärten, Polizei oder auch besorgte Familienmitglieder und
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Nachbarn wegen der Auffälligkeit von Kindern und/oder ihren Familien mit dem Jugendamt in Verbindung. Dann ist der ASD gefordert,
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denn dieser übernimmt im Regelfall das »Wächteramt« des Staates
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hinsichtlich des Kindeswohls. Das ist nicht unproblematisch, denn
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die Delegation dieser Aufgabe an den ASD führt zur Verflechtung von
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Hilfe und Kontrolle bzw. Angebot und Eingriff (vgl. B. Müller 1993).
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Anzumerken ist noch der hohe Anteil sozial benachteiligter Menschen bei den Adressatinnen des ASD (Sozialhilfeempfängerinnen,
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allein Erziehende, Migrantinnen usw.).
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