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252
Alle Täter*innen sind sich sehr sicher, obwohl ihre Strategien in der
Fachöffentlichkeit bekannt sind. Das Wissen über Täterstrategien
und Strukturen, die Übergriffe von Helfer*innen erleichtern
(Heiliger 2000; Enders 2012), sollte überall Allgemeingut werden.
Schutzpläne erarbeiten
Nicht wenige Einrichtungen haben mittlerweile Schutzpläne, die beschreiben, was bei einer Vermutung sexueller Gewalt zu tun (Späth
2002) ist. Doch offensichtlich werden diese unzureichend benutzt
(Fegert/Wolff 2002). In erster Linie werden also eine Einstellungsveränderung und Strukturen notwendig, die einen veränderten
Umgang mit massivem Fehlverhalten von professionellen Bezugspersonen erleichtern. Die Forderungen nach unabhängigen Ethikkommissionen auf kommunaler Ebene und nach der Etablierung
einer institutionellen Kultur im Umgang mit Fehlverhalten (Fegert/
Wolff im Gespräch mit Hans Thiersch 2002) können nur unterstützt
werden. Die Einrichtungsleitungen haben viele Möglichkeiten:
Die Erarbeitung von Ethikrichtlinien
Die Berücksichtigung der Thematik im Bewerbungsverfahren (polizeiliches Führungszeugnis, Hinweis auf Verfahren wegen körperlicher oder
sexueller Grenzüberschreitungen)
Konzeptionelle Vorgaben zum Umgang mit einer Vermutung
Die Installation eins internen Gremiums zur Verdachtsbewertung
Es gibt wenig Erfahrung, wie dieses Thema mit Mädchen und
Jungen aus dem Heimrat zu bearbeiten ist, das wäre doch mal eine
lohnende Aufgabe. Und es gibt ausreichend Hinweise, dass dies
nicht genügt.