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Raw Blame History

Herausforderungen in der Arbeit mit unbegleiteten Minderjährigen

Mit diesen Worten beschreibt eine junge kurdische Frau, die im Alter von zwölf Jahren mit ihrer Familie nach Deutschland flüchtete, die Wirkung der Selbstbemächtigung. Wenn die Kinder und Jugendlichen das Gefühl haben, für sich selbst sorgen und auf ihre Umwelt einwirken zu können, entsteht Selbstwirksamkeit, die die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe eröffnet sowie der Isolation und dem Gefühl der Vereinzelung entgegenwirken kann. So kann die Wiederaneignung der Subjektstellung ermöglicht werden. Dies kann jedoch nur mit ausreichender Partizipation und Angeboten von sicheren Beziehungen erreicht werden. Um den Kindern und Jugendlichen einen Zugang zu ihrer Überlebensleistung zu ermöglichen und traumaspezifischen Reaktionen wie fragmentierter Erinnerung entgegenzuwirken, kann im Rahmen von Biografiearbeit erarbeitet werden, was und wie sie alles schaffen konnten. Ein gutes Beispiel der Selbstbemächtigung ist das Projekt »Jugendliche ohne Grenzen« (http://jogspace.net). Hierbei handelt es sich um einen im Jahre 2005 gegründeten bundesweiten Zusammenschluss von jungen Flüchtlingen und ihren Freundinnen und Unterstützerinnen, die sich mit dem Grundsatz, dass Betroffene eine eigene Stimme haben, gegen Abschiebung, Diskriminierung, für ein Bleiberecht und bessere Lebensbedingungen von Flüchtlingen einsetzen.

Adoleszenz Von besonderer Bedeutung ist die entwicklungspsychologische Phase, in der sich der/die Jugendliche befindet: die Phase der Adoleszenz, im Übergang vom Kindzum Erwachsen-Sein. Diese Phase ist geprägt von spezifischen Entwicklungsaufgaben: Die Ablösung von den Eltern, die Entwicklung eigener Werte und Normen und einer kohärenten sozialen und beruflichen Identität wie auch die Bewältigung der körperlichen Veränderungen vom ursprünglich kindlichen zum erwachsenen Körper (Streeck-Fischer 2014). In dieser Phase kann es sein, dass adoleszentes Verhalten umgangssprachlich auch »pubertierendes Verhalten« genannt nicht von psychopathologischem Verhalten zu unterscheiden ist. Auffälliges Verhalten muss daher nicht zwingend als Folge einer Traumatisierung verstanden, sondern kann auch als »normales« Verhalten eines/einer Adoleszenten betrachtet werden. So können fehlende Frustrationstoleranz und aggressives Verhalten eines 15-jährigen Jugendlichen aus Afghanistan die Folge von Gewalterfahrungen während der Flucht wie auch Teil seiner persönlichen Autonomieentwicklung sein. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die Gleichzeitigkeit dieser Prozesse Flucht und Adoleszenz zu einer extremen psychischen Belastung des Jugendlichen führt, welche die Entwicklung von jugendlichem Risikoverhalten, Drogen- oder Alkoholmissbrauch etc. befördern kann. Eine Einschätzung über die Zuordnung

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