3.4 KiB
Beschreibung und nachzuweisende Kompetenzen
Der Promotionswirksame Kompetenznachweis Exemplarische Prozessgestaltung (EPG) ist die zentrale schriftliche Prüfungsleistung im Rahmen der Studiengänge Regel-HF 25 und HF Flex im Studienjahr 25/26 mit Abgabetermin 29.06.2026. Es handelt sich um eine schriftliche Facharbeit, die von den Studierenden in Einzelarbeit geleistet wird.
Im Kern weisen die Studierenden die Kompetenz nach, vorgegebene Elemente einer «kooperativen Prozessgestaltung» in der eigenen Praxisorganisation mit einem begleiteten / betreuten Menschen oder einer Gruppe exemplarisch anzuwenden, einen kooperativen sozialpädagogischen / kindheitspädagogischen Begleitprozess zu initiieren und diesen schriftlich zu dokumentieren. Die EPG verknüpft damit theoretisches Wissen unmittelbar mit der Berufspraxis.
Die Ausführungsbestimmungen definieren im Detail elf Teilkompetenzen, die in der Facharbeit nachgewiesen werden müssen. Diese lassen sich in vier Bereiche gliedern:
Methodisch-konzeptionelle Grundlagen: Die Studierenden sollen passende Konzepte, Methoden, Techniken für die kooperative Prozessgestaltung kennen und auf die einzelnen Prozessschritte adaptieren. Ebenso wird erwartet, alle Prozessschritte kooperativ zu gestalten und die Kompetenzen der begleiteten Menschen nutzbringend einzubringen. Besonders hervorgehoben wird dabei, inter- und intraprofessionelle Kooperation sowie Zirkularität als zentrale Elemente der Prozessgestaltung zu verstehen.
Situationserfassung und Analyse: Eine weitere Schlüsselkompetenz besteht darin, eine Situationserfassung auftragsbezogen, methodengeleitet und unter Einbezug der Perspektive der Betroffenen und Beteiligten zu erstellen und auf dieser Grundlage eine gezielte Datenerhebung vorzunehmen sowie eine präzisierte Fallthematik zu bestimmen.
Diagnose, Zielsetzung und Interventionsplanung: Die Studierenden sollen eine soziale Diagnose erstellen, daraus eine handlungsleitende Arbeitshypothese ableiten, Ziele fachgeleitet und in Kooperation mit begleiteten Menschen entwickeln und eine Interventionsplanung erstellen, die handlungsleitende Konzepte als Orientierung nutzt und die Perspektive der Betroffenen und Beteiligten einbezieht.
Reflexion und Dokumentation: Abschliessend wird verlangt, den Begleitprozess fachlich auszuwerten und Konsequenzen abzuleiten (fachliche Reflexion) sowie den Begleitprozess systematisch und nachvollziehbar unter Einhaltung formaler Vorgaben in Form einer Facharbeit zu dokumentieren.
Insgesamt bildet das Kompetenzprofil die gesamte methodische Handlungskette der kooperativen Prozessgestaltung ab — von der ersten Situationserfassung über analytische und diagnostische Schritte bis hin zur Interventionsplanung, Reflexion und Dokumentation.