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6.2 Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung
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Woche. Grundsätzlich lassen sich drei Formen unterscheiden: der Jugendliche lebt
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allein und wird hochfrequent betreut, Betreuer und Kind/Jugendlicher leben zusammen, das Kind oder der Jugendliche lebt noch in seiner Herkunftsfamilie, steht
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aber individuell im Fokus der Betreuung (vgl. Baierl, 2017, Fröhlich-Gildhoff
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2003a).
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§ 35a Hilfen für Kinder/Jugendlichen mit (drohenden) seelischen Behinderungen
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Diese Form der Hilfe kann nur nach einer fachlichen Begutachtung erfolgen. Sie
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umfasst ein sehr breites Spektrum, von der Förderung bei Lese-RechtschreibSchwäche bis hin zur Vollzeitbetreuung in therapeutischen Wohngemeinschaften
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(vgl. Lempp 2006).
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Nicht zuletzt durch die Kritik an einer möglichen Engfassung dieser Betreuungsformen (»Versäulung der Erziehungshilfen«) sind Konzepte der sogenannten integrierten oder flexiblen Hilfen entstanden, die zudem sozialräumlich organisiert
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werden: Hier werden, bezogen auf einen Stadtteil, verschiedene Formen der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen – von der offenen Jugendarbeit über die
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ambulanten Betreuungen bis zu teilstationären oder gar stationären Betreuungen –
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in engster Kooperation mehrerer Dienste miteinander verzahnt. Es erfolgt dann
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nicht unbedingt eine spezifische Zuordnung zu einem der in den §§ 28 ff SGB VIII
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beschriebenen Hilfeformen; so ist ein Wechsel zwischen Betreuungsformen (z. B.
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von der Sozialpädagogischen Familienhilfe hin zur Einzelbetreuung) unter Beibehaltung der Betreuungskontinuität eher möglich. Ebenso sind Kombinationen von
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Betreuungen (z. B. zwischen Tagesgruppe und Formen der Sozialpädagogischen
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Familienhilfe) leichter zu gestalten (zu den integrierten Hilfen vgl. Peters et al. 1998,
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Koch & Lenz 1999).
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Inzwischen existiert eine zunehmende Zahl von empirischen Untersuchungen
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über die unterschiedlichen Formen der Hilfen zur Erziehung; so wurden Heimerziehung und Betreute Wohnformen im Rahmen der sogenannten JuLe-Studie
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»Leistungen und Grenzen von Heimerziehung« (BMFSFJ 1998) dezidiert untersucht. Die »Jugendhilfe-Effekt-Studie« (vgl. BMFSFJ 2002) verglich die Effekte unterschiedlicher Hilfeformen miteinander. Weitere Untersuchungen bestehen zum
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Beispiel zur Sozialpädagogischen Familienhilfe (Fröhlich-Gildhoff et al. 2006,
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BMFSFJ 1997) oder zur Einzelbetreuung (Fröhlich-Gildhoff 2003a). Über alle Hilfen zur Erziehung hinweg ergeben sich »Erfolgsquoten« von 60–70 % – je nach
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Untersuchungsmethode, Stichprobe und festgelegten Erfolgskriterien (z. B. Legalbewährung, Wiedereingliederung in die Schule… diese Kriterien sind oft nur individuell, auf der Basis der jeweiligen Hilfepläne festzulegen). Es wird deutlich, dass
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wichtige Aspekte eine adäquate Indikationsstellung und auch eine genaue und
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partizipative Steuerung des Hilfeprozesses sind (vgl. Fröhlich-Gildhoff 2002). Eine
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interessante Perspektive auf Wirkungsforschung in der Kinder- und Jugendhilfe, die
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auf die Spezifika der Heimerziehung eingeht, liefern Gabriel & Keller (2019).
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Zur Realisierung der Hilfen hat Bürger (1999, 2006) interessante Untersuchungen vorgelegt. Angaben zu aktuellen Zahlen der einzelnen Jugendhilfen gibt die
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Bundesjugendhilfestatistik (www.akjstat.tu-dortmund.de).
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