2026-001/documents/theory/diagnostics/verhaltensauffaelligkeiten/pages/253.md

34 lines
3.2 KiB
Markdown
Raw Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters

This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.

6.2 Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung
Woche. Grundsätzlich lassen sich drei Formen unterscheiden: der Jugendliche lebt
allein und wird hochfrequent betreut, Betreuer und Kind/Jugendlicher leben zusammen, das Kind oder der Jugendliche lebt noch in seiner Herkunftsfamilie, steht
aber individuell im Fokus der Betreuung (vgl. Baierl, 2017, Fröhlich-Gildhoff
2003a).
§ 35a Hilfen für Kinder/Jugendlichen mit (drohenden) seelischen Behinderungen
Diese Form der Hilfe kann nur nach einer fachlichen Begutachtung erfolgen. Sie
umfasst ein sehr breites Spektrum, von der Förderung bei Lese-RechtschreibSchwäche bis hin zur Vollzeitbetreuung in therapeutischen Wohngemeinschaften
(vgl. Lempp 2006).
Nicht zuletzt durch die Kritik an einer möglichen Engfassung dieser Betreuungsformen (»Versäulung der Erziehungshilfen«) sind Konzepte der sogenannten integrierten oder flexiblen Hilfen entstanden, die zudem sozialräumlich organisiert
werden: Hier werden, bezogen auf einen Stadtteil, verschiedene Formen der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen von der offenen Jugendarbeit über die
ambulanten Betreuungen bis zu teilstationären oder gar stationären Betreuungen
in engster Kooperation mehrerer Dienste miteinander verzahnt. Es erfolgt dann
nicht unbedingt eine spezifische Zuordnung zu einem der in den §§ 28 ff SGB VIII
beschriebenen Hilfeformen; so ist ein Wechsel zwischen Betreuungsformen (z. B.
von der Sozialpädagogischen Familienhilfe hin zur Einzelbetreuung) unter Beibehaltung der Betreuungskontinuität eher möglich. Ebenso sind Kombinationen von
Betreuungen (z. B. zwischen Tagesgruppe und Formen der Sozialpädagogischen
Familienhilfe) leichter zu gestalten (zu den integrierten Hilfen vgl. Peters et al. 1998,
Koch & Lenz 1999).
Inzwischen existiert eine zunehmende Zahl von empirischen Untersuchungen
über die unterschiedlichen Formen der Hilfen zur Erziehung; so wurden Heimerziehung und Betreute Wohnformen im Rahmen der sogenannten JuLe-Studie
»Leistungen und Grenzen von Heimerziehung« (BMFSFJ 1998) dezidiert untersucht. Die »Jugendhilfe-Effekt-Studie« (vgl. BMFSFJ 2002) verglich die Effekte unterschiedlicher Hilfeformen miteinander. Weitere Untersuchungen bestehen zum
Beispiel zur Sozialpädagogischen Familienhilfe (Fröhlich-Gildhoff et al. 2006,
BMFSFJ 1997) oder zur Einzelbetreuung (Fröhlich-Gildhoff 2003a). Über alle Hilfen zur Erziehung hinweg ergeben sich »Erfolgsquoten« von 6070 % je nach
Untersuchungsmethode, Stichprobe und festgelegten Erfolgskriterien (z. B. Legalbewährung, Wiedereingliederung in die Schule… diese Kriterien sind oft nur individuell, auf der Basis der jeweiligen Hilfepläne festzulegen). Es wird deutlich, dass
wichtige Aspekte eine adäquate Indikationsstellung und auch eine genaue und
partizipative Steuerung des Hilfeprozesses sind (vgl. Fröhlich-Gildhoff 2002). Eine
interessante Perspektive auf Wirkungsforschung in der Kinder- und Jugendhilfe, die
auf die Spezifika der Heimerziehung eingeht, liefern Gabriel & Keller (2019).
Zur Realisierung der Hilfen hat Bürger (1999, 2006) interessante Untersuchungen vorgelegt. Angaben zu aktuellen Zahlen der einzelnen Jugendhilfen gibt die
Bundesjugendhilfestatistik (www.akjstat.tu-dortmund.de).
253