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6 Unterstützungs- und Begegnungsmöglichkeiten bei Verhaltensauffälligkeiten
§ 30 Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshelfer
Hier handelt es sich um eine niederfrequente Form der Einzelbetreuung, die sehr
variabel auf eine Person (Kind/Jugendlicher) bezogen ist und meist vor Ort, das
heißt in der Familie oder in der Wohnung des Jugendlichen umgesetztwird. In der
Regel trifft der Betreuungshelfer sich ein- bis dreimal pro Woche im Umfang von bis
zu fünf Stunden pro Woche mit den Betroffenen (vgl. Fröhlich-Gildhoff 2003a).
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Die SPFH ist eine ambulante Unterstützungsform, die ebenfalls sehr variabel auf die
gesamte Familie oder Teile davon bezogen ist. Diese erfolgt in der Regel auch vor
Ort, im Lebensraum der Familie. Auch die SPFH wird in der Regel ein- bis dreimal
in der Woche im Umfang von bis zu zehn Stunden realisiert (vgl. Messmer et
al. 2019, Rätz et al. 2021, BMFSFJ 1997, Fröhlich-Gildhoff et al. 2006d).
§ 32 Tagesgruppe
Sozialpädagogische Tagesgruppen sind ein teilstationäres Angebot, das in der Regel
Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren erreichen soll. Die Kinder gehen teilweise vor, zumeist jedoch direkt nach der Schule in die Tagesgruppe und werden
dort z. B. an fünf Tagen in der Woche zwischen 12 und 18 Uhr betreut. Ein weiteres
Kennzeichen der Arbeit in Tagesgruppen ist die begleitende intensive Elternarbeit
(vgl. zur Tagesgruppe: Krüger 2001).
§ 33 Vollzeitpflege
Hier handelt es sich um eine Form der Fremdunterbringung. Dies bedeutet, das
Kind oder der Jugendliche lebt in einer Pflegefamilie und wird dort Tag und Nacht
betreut und gefördert. Eine Zusammenarbeit mit den Eltern/der Herkunftsfamilie
sollte erfolgen. Ein Sonderfall sind sogenannte Sonderpädagogische Pflegefamilien
oder Erziehungsstellen: hier hat mindestens eine der Bezugspersonen eine pädagogische Ausbildung; Zielgruppe sind Kinder mit besonderen Verhaltensproblemen
bzw. Förderbedarf.
§ 34 Heimerziehung/Sonstige betreute Wohnformen
Die Heimerziehung hat die längste Tradition im Rahmen der Jugendhilfe. Auch hier
handelt es sich um eine Betreuung von Kindern und Jugendlichen außerhalb der
Herkunftsfamilie. Insbesondere in den letzten 25 Jahren hat sich die Heimerziehung
sehr differenziert; es gibt unterschiedliche Formen von betreuten Wohngemeinschaften, betreutem Einzelwohnen über Betreuung in Kleinst-Heimen (die pädagogischen Fachkräfte leben mit den Kindern zusammen) bis hin zur klassischen
Form der Gruppen-Heimerziehung (zur Heimerziehung: Pluto, Schrapper &
Schröer, 2022, Günder & Nowacki, 2020, Hast 2003, Struck et al. 2003, Gabriel
2003, Müller 2006; Wirkfaktoren in der Heimerziehung: Masenaere & Esser, 2015).
§ 35 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
Hierbei handelt es sich um ein hochflexibles Setting, bei dem Kinder oder eher noch
Jugendliche von einer pädagogischen Fachkraft betreut werden. Die Betreuung ist
relativ hochfrequent und umfasst in der Regel mindestens zehn bis 15 Stunden pro
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