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6 Unterstützungs- und Begegnungsmöglichkeiten bei Verhaltensauffälligkeiten
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gleitung mit Methoden aus der systemischen Familientherapie sind eine bedeutende
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Ressource und ergänzen und verstärken damit die Einzelberatung.
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Begleitung und Koordination des Netzwerkes
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Für die Entwicklungsmöglichkeiten von neuen Ressourcen und Erfahrungsspielräumen ist es wichtig, dass sich die Familien nicht isoliert, sondern vernetzt erleben
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können. Vor allem bei Familiensystemen mit entwicklungsgefährdeten Kindern
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besteht das Risiko des sozialen Rückzuges.
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Hier obliegt der Frühförderung eine wichtige Aufgabe. Das Fachpersonal sollte
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über ein breites Wissen über das regionale Netzwerk verfügen.
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Herausforderungen und Perspektiven
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Infrastruktur
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Es gibt in der Frühförderlandschaft eine Vielzahl unterschiedlicher, regional verschiedener Angebote, auch abhängig von den bundeslandspezifischen Regelungen.
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Die einzelnen Kommunen und die Krankenkassen haben mit den unterschiedlichen
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regionalen Arbeitsstellen der Frühförderung unterschiedliche Einzelvereinbarungen
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getroffen. Sowohl die Kosten wie auch Bedingungen bezüglich der Aufgaben, des
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Zeitrahmens und der Kostenübernahme fallen, trotz der Bemühungen des Gesetzgebers durch die neueren Verordnungen, nach wie vor unterschiedlich aus.
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Problematisch gesehen werden die Verzögerungen, die durch die Regelung der
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Übernahme von Leistungen in verschiedenen Gesetzestexten entstehen21. Als
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mögliche Lösung wird immer wieder die leistungsrechtliche Zusammenführung
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von erzieherischem und behinderungsbedingtem Bedarf zu einer Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert (»Große Lösung«) (Sarimski, 2022)
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Gesellschaftliches Spannungsfeld
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Die heutige Frühförderung steht im Spannungsfeld des steigenden Bedarfes an
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Hilfsmöglichkeiten und den knapper werdenden öffentlichen Mitteln. Es sind zwar
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aufgrund moderner medizinischer Methoden weniger Klienten mit bleibenden
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Behinderungen in der Frühförderung »vertreten«, gleichzeitig steigt aber das Risiko
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für bleibende Entwicklungsbeeinträchtigungen durch extreme Frühgeburtlichkeit
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und sozialisationsbedingte Auffälligkeiten.
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Eine Zunahme der kindlichen Entwicklungsprobleme und ein erhöhter Bedarf
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an Frühförderung sind auch in Verbindung mit den aktuellen Lebensbedingungen
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21 Regelungen zur Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit Lernbehinderung,
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geistiger und körperlicher Behinderung finden sich in §§ 53 ff. im SGB XII (Sozialhilfe).
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§ 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) räumt seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen, d. h. Kindern mit sozial-emotionalen Störungen mit erzie- herischem Bedarf,
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einen Anspruch auf Leistungen zur Eingliederungshilfe ein (Sarimski, 2022).
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