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6 Unterstützungs- und Begegnungsmöglichkeiten bei Verhaltensauffälligkeiten
gleitung mit Methoden aus der systemischen Familientherapie sind eine bedeutende
Ressource und ergänzen und verstärken damit die Einzelberatung.
Begleitung und Koordination des Netzwerkes
Für die Entwicklungsmöglichkeiten von neuen Ressourcen und Erfahrungsspielräumen ist es wichtig, dass sich die Familien nicht isoliert, sondern vernetzt erleben
können. Vor allem bei Familiensystemen mit entwicklungsgefährdeten Kindern
besteht das Risiko des sozialen Rückzuges.
Hier obliegt der Frühförderung eine wichtige Aufgabe. Das Fachpersonal sollte
über ein breites Wissen über das regionale Netzwerk verfügen.
Herausforderungen und Perspektiven
Infrastruktur
Es gibt in der Frühförderlandschaft eine Vielzahl unterschiedlicher, regional verschiedener Angebote, auch abhängig von den bundeslandspezifischen Regelungen.
Die einzelnen Kommunen und die Krankenkassen haben mit den unterschiedlichen
regionalen Arbeitsstellen der Frühförderung unterschiedliche Einzelvereinbarungen
getroffen. Sowohl die Kosten wie auch Bedingungen bezüglich der Aufgaben, des
Zeitrahmens und der Kostenübernahme fallen, trotz der Bemühungen des Gesetzgebers durch die neueren Verordnungen, nach wie vor unterschiedlich aus.
Problematisch gesehen werden die Verzögerungen, die durch die Regelung der
Übernahme von Leistungen in verschiedenen Gesetzestexten entstehen21. Als
mögliche Lösung wird immer wieder die leistungsrechtliche Zusammenführung
von erzieherischem und behinderungsbedingtem Bedarf zu einer Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert (»Große Lösung«) (Sarimski, 2022)
Gesellschaftliches Spannungsfeld
Die heutige Frühförderung steht im Spannungsfeld des steigenden Bedarfes an
Hilfsmöglichkeiten und den knapper werdenden öffentlichen Mitteln. Es sind zwar
aufgrund moderner medizinischer Methoden weniger Klienten mit bleibenden
Behinderungen in der Frühförderung »vertreten«, gleichzeitig steigt aber das Risiko
für bleibende Entwicklungsbeeinträchtigungen durch extreme Frühgeburtlichkeit
und sozialisationsbedingte Auffälligkeiten.
Eine Zunahme der kindlichen Entwicklungsprobleme und ein erhöhter Bedarf
an Frühförderung sind auch in Verbindung mit den aktuellen Lebensbedingungen
21 Regelungen zur Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit Lernbehinderung,
geistiger und körperlicher Behinderung finden sich in §§ 53 ff. im SGB XII (Sozialhilfe).
§ 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) räumt seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen, d. h. Kindern mit sozial-emotionalen Störungen mit erzie- herischem Bedarf,
einen Anspruch auf Leistungen zur Eingliederungshilfe ein (Sarimski, 2022).
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