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6.1 Frühe Hilfen
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therapeutische Leistungen als auch pädagogische Leistungen vom behandelnden
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Kinderarzt bestätigt werden« (Sarimski, 2022, S. 16). In diesem Verständnis sind
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medizinisch-therapeutische Leistungen und (heil‐)pädagogische Leistungen gleichwertig und sollen auf einer gemeinsamen Grundlage finanziert werden.
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Der Gesetzgeber folgt damit »der Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft
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der Rehabilitationsträger (BAR 2002, 7 f.): Wesentliche Merkmale aller Leistungen
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der Früherkennung und Frühförderung sind Ganzheitlichkeit, Familien- und Lebensweltorientierung sowie die Beachtung der Ressourcen von Kind und Familie.
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Alle Elemente werden interdisziplinär und nahtlos in diesen Kontext eingebunden
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und sind darauf gerichtet, sowohl die Kompetenzen des Kindes zur Teilhabe am
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Leben in der Gesellschaft als auch die Entwicklungskräfte der Familie zu erkennen,
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zu fördern und zu stärken« (Sarimski, 2022, S. 15 f).
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Die Finanzierung der Komplexleistungen wird durch die »Frühförderverordnung« (FrühV) 2003 geregelt, deren Ausgestaltung den Bundesländern überlassen
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wurde. Die Frühförderordnung »regelt die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und heilpädagogische Leistungen, die unter Inanspruchnahme von fachlich
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geeigneten Frühförderstellen und sozialpädiatrischen Zentren unter Einbeziehung
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des sozialen Umfelds der Kinder ausgeführt werden« (Sarimski, 2022, S. 16).
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Gleichzeitig betont die Verordnung, dass Frühförderstellen besorgten Eltern ohne
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große Formalien für eine erste Abklärung bei Sorgen um die Entwicklung ihres
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Kindes zur Verfügung stehen sollen. Dabei unterscheidet sich das konkrete Prozedere der Genehmigung der ebenfalls zu erstellenden Behandlungs- und Förderpläne
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von Bundesland zu Bundesland.
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Die Leistungserbringung kann sowohl in der Frühförderstelle als auch direkt in
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der Familie erfolgen (Sarimski, 2022).
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Arbeitsprinzipien und Aufgaben der Frühförderung
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Damit der im Verlauf der letzten Jahrzehnte erlangte Paradigmenwechsel zu einer
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sozial-ökologischen, ressourcenorientierten Frühförderung verwirklicht werden
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kann, haben sich grundlegende Arbeitsbegriffe herausgebildet (vgl. hierzu auch
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Thurmeier & Naggl, 2010).
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Begriff der Resilienzorientierung
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Der Begriff der Resilienzorientierung ersetzt, orientiert an Sarimski (2022) den lange
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verwendeten Begriff der Ganzheitlichkeit, der darauf abzielte, das Kind in seinen
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Schwächen und Stärken, seinem körperlichen Befinden, seinem Selbsterleben und
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Selbstwertgefühl, aber auch in seinen förderlichen und möglicherweise hemmenden Bedingungen seiner Lebenswelt wahrzunehmen und die Therapie darauf zu
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beziehen und einer möglichen Vereinzelung von Maßnahmen entgegenzuwirken.
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Kritikpunkt hieran war jedoch die mangelnde Definition der konkreten Ziele (Sarimski, 2022). »Resilienzorientierung stellt dem gegenüber einen Bezug her zum
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empirischen Forschungswissen, welche Faktoren für die kindliche Entwicklung
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förderlich und durch gezielte Interventionen beeinflussbar sind« (Sarimski, 2022,
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