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5.3 Komplexe Auffälligkeiten
In der vorliegenden Fassung des ICD werden in der Oberkategorie »Störungen durch Substanzgebrauch« verschiedene Gruppen des Substanzgebrauchs bzw. Substanzabusus – von 6C40 »Störungen durch Alkohol« bis 6C49 »Störungen durch Haluzinogene« beschrieben. Die Oberkategorie ist wie folgt beschrieben: »Zu den Störungen durch Substanzgebrauch gehören Störungen, die auf den einmaligen oder wiederholten Gebrauch von Substanzen mit psychoaktiven Eigenschaften, einschließlich bestimmter Medikamente, zurückzuführen sind. Dazu gehören Störungen im Zusammenhang mit vierzehn Klassen oder Gruppen von psychoaktiven Substanzen. In der Regel führt der anfängliche Gebrauch dieser Substanzen zu angenehmen oder ansprechenden psychoaktiven Wirkungen, die bei wiederholtem Gebrauch belohnend und verstärkend wirken. Bei fortgesetztem Gebrauch können viele der einbezogenen Substanzen zur Abhängigkeit führen. Sie können auch zahlreiche Formen von Schäden verursachen, sowohl für die psychische als auch für die physische Gesundheit. Störungen, die auf den schädlichen nicht-medizinischen Gebrauch nicht-psychoaktiver Substanzen zurückzuführen sind, werden ebenfalls in dieser Gruppe aufgeführt« (BfArM 2022). Substanzabhängigkeit Nach der ICD-10 (vgl. Dilling et al. 2002) ist die Diagnose einer Substanzabhängigkeit dann gestellt, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des letzten Jahres mindestens drei der folgenden Kriterien gleichzeitig vorhanden waren: • Starker Wunsch, psychotrope Substanzen zu konsumieren. • Verringerte Kontrollfähigkeit hinsichtlich des Beginns, der Menge und Beendigung des Konsums. • Entstehung eines körperlichen Entzugssyndroms bei Reduktion oder Beendigung des Konsums bzw. Einnahme von Substanzen, um Entzugssymptome zu mildern oder zu vermeiden. • Nachweis einer Toleranz; höhere Dosen der Substanz müssen zugeführt werden, um die ursprüngliche gezielte Wirkung durch die psychotrope Substanz zu erreichen. • Zunehmende Vernachlässigung anderer Interessen zugunsten des Substanzkonsums und ein erhöhter Zeitaufwand, um die Substanz zu beschaffen, zu sich zu nehmen, um sich von ihren Folgen zu erholen. • Anhaltender Substanzkonsum trotz nachweisbarer schädlicher Folgen. Die ICD-10 unterteilt die Abhängigkeit dann in die Schweregrade leicht, mittel, schwer – diese Einteilung ist aufgrund der oft (noch) kurzen Konsumdauer bei Jugendlichen eingeschränkt anzuwenden. Die Klassifikationssysteme legen »zugrunde, dass ein zentrales Unterscheidungsmerkmal zwischen Substanzgebrauch und -missbrauch die negativen Konsequenzen des Konsums auf psychischer, physischer und sozialer Ebene darstellen. Festzuhalten bleibt jedoch, dass Substanzgebrauch nicht unweigerlich zu einem Missbrauch führen muss« (Al-Wiswasi 2004, S. 28). 207