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7.2.2.3Konkretes Vorgehen, Dokumentation und
Auswertung
Alle Bewohnerinnen des SpWv Nord werden im Zeitraum von April
2001 bis Dezember 2002 zu jeweils drei etwa halbjährlichen
Gesprächen eingeladen. Sollten Bewohnerinnen an einem
vorgeschlagenen Gespräch nicht interessiert sein oder aus anderen
Gründen nicht teilnehmen wollen, findet das Gespräch ohne ihre
Beteiligung statt. In diesen Fällen ist zu überlegen, ob und in
welcher Form die Betreffenden im Nachhinein am Gespräch
teilhaben können (Video, Brief, Protokoll, mündliche Mitteilungen).
Für die Einladung zum Gespräch sind die jeweils zuständigen
Mitarbeiterinnen verantwortlich. Sie schlagen außerdem vor, welche
Mitarbeiterin von außen hinzugezogen wird.
Jedes Gespräch wird von einer der beteiligten Mitarbeiterinnen
mithilfe eines Datenblattes dokumentiert. Es enthält folgende
Angaben:
Datum, genauer Ort, Räumlichkeit, Teilnehmerinnen, Moderation,
Verhandlung über Sitzordnung und Gesprächsdauer, tatsächliche
Dauer des Gesprächs, Pausen, wie lange, von wem gewünscht,
Gesprächstempo, Besonderheiten, Schlusskommentare zu Form und
Inhalt, weiteres Gespräch von der Bewohnerin gewünscht, eher ja
eher nein. Falls die beteiligten Mitarbeiterinnen es für sinnvoll halten,
kann darüber hinaus eine Art Gesprächsprotokoll verfasst werden, in
dem auf den Gesprächsverlauf, die Gesprächsatmosphäre,
entstandene Geschichten oder Bilder und getroffene Verabredungen
besonders eingegangen wird. Unabhängig davon kann dort, wo es
sich anbietet und durchführbar ist, nach ausführlicher Abstimmung
mit den Bewohnerinnen eine Videoaufzeichnung gemacht werden.