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oder in einem Heim untergebracht werden, das jedoch die Familie
nichts koste. Die Stieftochter von Frau C. kümmert sich eher
pflichtbewusst um sie, soweit es im Rahmen ihrer eigenen
Interessen möglich ist. Die 13-jährige Tochter und der elfjährige
Sohn haben eine gute und liebevolle Beziehung zur Mutter, jedoch
wollen sie nicht gemeinsam mit der Mutter ausziehen. Der Vater
bietet mehr Konstanz und Sicherheit und erlaubt der erwachsen
werdenden Tochter mehr als die Mutter, welche die Freiheiten der
Tochter sehr an ihren wenigen Freiheiten als junges Mädchen in der
Türkei misst. Zudem beansprucht Frau C. die Tochter häufig als
Dolmetscherin und Unterstützung bei Arztbesuchen und anderen
Erledigungen.
In Gesprächen mit Frau C. wird deutlich, dass sie sich einen
Weggang aus der Familie ohne ihre beiden Kinder nicht vorstellen
kann. Sie will weder alleine zurück in die Türkei zu ihren Eltern noch
ins betreute Wohnen oder in ein Wohnheim. Auch alleine in einer
eigenen Wohnung will sie nicht leben. Frau C. wird also wieder nach
Hause entlassen. Es stellt sich die Frage, wie und mit welcher Hilfe
sie ihre Stellung in der Familie verändern kann. Eine erneute
Psychose als Lösungsmöglichkeit scheint sehr wahrscheinlich, falls
dies nicht gelingen sollte.
In Paargesprächen zeigt Herr C. wenig Bereitschaft zu einer
Veränderung der Haltung gegenüber seiner Frau. Nach einem halben
Jahr Krankheit wegen unterschiedlicher somatischer Beschwerden
arbeitet er wieder. Die beantragte Erwerbsunfähigkeitsrente sei
abgelehnt worden. Er habe schon viel durchgemacht mit seiner Frau.
Seine verstorbene erste Frau (im Wohnzimmer hängt ein Bild von
ihr) sei ganz anders gewesen. Frau C. würde nur Geld verbrauchen,
viel rauchen und essen und nicht arbeiten. Für seine Leistungen für
die Familie und vor allem für seine Kinder wird Herrn C. viel
Anerkennung von uns ausgesprochen. Anerkennung erhält er auch
für die Tatsache, dass er sehr belastet sei und trotzdem arbeiten
gehen müsse, während seine Frau zu Hause bleiben könne.