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erfolgreichen Widerstand des Opfers als heimliches Einverständnis zu
deuten. Hier verbünden sich eine scheinbar neutrale Haltung und das
für sich genommen sinnvolle Konzept der „unsichtbaren Bindungen“
(Boszormenyi-Nagy u. Spark 1981) mit einer jahrtausendealten
Vormacht der Männer gegenüber Frauen und Kindern und erweisen
sich gerade deshalb als parteilich. Andererseits muss im Rahmen von
Familiensystemen immer die Frage der Loyalitätsbindung des Opfers
an den Täter bedacht werden, um voreilige Interventionen zu
verhindern (siehe Wegner 1997). Denn es geht in erster Linie um das
psychische Überleben der Opfer und nicht um die Selbstbestätigung
der Fachkräfte, dass sie an diesem Punkt sensibel und ethisch korrekt
handeln.
Die Frage der Gewalt zeigt auch, dass die zirkuläre Struktur der
Kommunikation letztlich an eine kooperative, den anderen Menschen
als eigenständiges Subjekt respektierende Grundhaltung aller
Beteiligten gebunden ist. Den mit größerer Macht ausgestatteten
Kommunikationspartnerinnen
fällt
dabei
eine
besondere
Verantwortung zu, Macht nicht in Gewaltakte umschlagen zu lassen.
In diesem Sinne heißt die Handlungsrichtlinie für das systemische
Arbeiten: Opfer sind zunächst einmal Opfer, Täter sind Täter, und ihre
Beziehung der „negativen Gegenseitigkeit“ (Stierlin 1972) ist die
Folge der ethisch nicht zu akzeptierenden Gewalt des Täters. Ziel der
systemischen Arbeit sind erstens Hilfestellungen dafür, dass ein Opfer
die Opferrolle und der Täter die Täterrolle aufgeben kann, und
zweitens die sukzessive Heilung des Traumas wohl wissend, dass in
den meisten Fällen schmerzhafte psychische Narben zurückbleiben.
Die therapeutisch leitenden Fragen heißen in diesem
Zusammenhang:
Wie können sich die Opfer vor den Tätern und die Täter vor
sich selbst schützen, bzw. wie können sie geschützt werden?
Welche Akte der Solidarität benötigen die Opfer seitens der
Sozialarbeiterin, und welche Loyalitätsbindungen der Opfer an
die Täter müssen berücksichtigt werden?