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Aspekt der Auslegung der Situation und der Erzielung eines
Einverständnisses“ (Habermas 1988, Bd. 2, S. 193).
7 Die symbolischen Formen bestehen aus der verbalen, nonverbalen,
ikonischen und metaphorischen Sprache; symbolisch-materielle
Formen sind Produkte des künstlerischen, handwerklichen,
industriellen und medialen Schaffens.
8 „Kultur nenne ich den Wissensvorrat, über den die
Kommunikationsteilnehmer sich, indem sie sich über etwas in der
Welt verständigen, mit Interpretationen versorgen. Gesellschaft
nenne
ich
die
legitimen
Ordnungen,
über
die
die
Kommunikationsteilnehmer ihre Zugehörigkeit zu sozialen Gruppen
regeln und damit Solidarität sichern. Unter Persönlichkeit verstehe ich
die Kompetenzen, die ein Subjekt sprach- und handlungsfähig
machen, also instand setzen, an Verständigungsprozessen
teilzunehmen und dabei die eigene Identität zu behaupten“
(Habermas 1988, Bd. 2, S. 209).
9 „Ob man mit Mead von Grundbegriffen der sozialen Interaktion
oder mit Durkheim von Grundbegriffen der kollektiven Repräsentation
ausgeht, in beiden Fällen wird die Gesellschaft aus der
Teilnehmerperspektive handelnder Subjekte als Lebenswelt einer
sozialen Gruppe konzipiert. Demgegenüber kann die Gesellschaft aus
der Beobachterperspektive eines Unbeteiligten nur als ein System von
Handlungen begriffen werden, wobei diesen Handlungen, je nach
ihrem Beitrag zur Erhaltung des Systembestandes, ein funktionaler
Stellenwert zukommt … Das Konzept der Lebenswelt, das sich aus
der begrifflichen Perspektive des verständigungsorientierten Handelns
anbietet, hat nur eine begrenzte theoretische Reichweite. Ich möchte
deshalb vorschlagen, Gesellschaften gleichzeitig als System und
Lebenswelt zu konzipieren (Habermas 1988, Bd. 2, S. 179 f.;
Hervorh.: W. R.).
10 Lüssi verwendet für „Beratung“, „Verhandlung“, „Intervention“,
„Vertretung“, „Beschaffung“ und „Betreuung“ den Oberbegriff
„Handlungsarten“ (Lüssi 1992, S. 392 ff.); ich bevorzuge den Begriff
Handlungsformen, um ihre Funktion der Einrahmung spezieller