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Aspekt der Auslegung der Situation und der Erzielung eines
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Einverständnisses“ (Habermas 1988, Bd. 2, S. 193).
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7 Die symbolischen Formen bestehen aus der verbalen, nonverbalen,
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ikonischen und metaphorischen Sprache; symbolisch-materielle
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Formen sind Produkte des künstlerischen, handwerklichen,
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industriellen und medialen Schaffens.
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8 „Kultur nenne ich den Wissensvorrat, über den die
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Kommunikationsteilnehmer sich, indem sie sich über etwas in der
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Welt verständigen, mit Interpretationen versorgen. Gesellschaft
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nenne
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ich
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die
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legitimen
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Ordnungen,
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über
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die
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die
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Kommunikationsteilnehmer ihre Zugehörigkeit zu sozialen Gruppen
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regeln und damit Solidarität sichern. Unter Persönlichkeit verstehe ich
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die Kompetenzen, die ein Subjekt sprach- und handlungsfähig
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machen, also instand setzen, an Verständigungsprozessen
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teilzunehmen und dabei die eigene Identität zu behaupten“
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(Habermas 1988, Bd. 2, S. 209).
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9 „Ob man mit Mead von Grundbegriffen der sozialen Interaktion
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oder mit Durkheim von Grundbegriffen der kollektiven Repräsentation
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ausgeht, in beiden Fällen wird die Gesellschaft aus der
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Teilnehmerperspektive handelnder Subjekte als Lebenswelt einer
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sozialen Gruppe konzipiert. Demgegenüber kann die Gesellschaft aus
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der Beobachterperspektive eines Unbeteiligten nur als ein System von
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Handlungen begriffen werden, wobei diesen Handlungen, je nach
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ihrem Beitrag zur Erhaltung des Systembestandes, ein funktionaler
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Stellenwert zukommt … Das Konzept der Lebenswelt, das sich aus
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der begrifflichen Perspektive des verständigungsorientierten Handelns
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anbietet, hat nur eine begrenzte theoretische Reichweite. Ich möchte
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deshalb vorschlagen, Gesellschaften gleichzeitig als System und
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Lebenswelt zu konzipieren (Habermas 1988, Bd. 2, S. 179 f.;
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Hervorh.: W. R.).
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10 Lüssi verwendet für „Beratung“, „Verhandlung“, „Intervention“,
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„Vertretung“, „Beschaffung“ und „Betreuung“ den Oberbegriff
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„Handlungsarten“ (Lüssi 1992, S. 392 ff.); ich bevorzuge den Begriff
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Handlungsformen, um ihre Funktion der Einrahmung spezieller
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