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„Für ihre Aufgaben, Ressourcen für ihre Institutionen und
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Adressaten zu mobilisieren, auszuwählen, zu koordinieren
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und sachgerecht zu bewirtschaften … brauchen sie fachlichinstrumentelle Kompetenzen, vor allem Kenntnisse der
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relevanten Gesetze, Verwaltungs- und Förderrichtlinien und
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die Souveränität, sie aus ihrer Sicht zu definieren.
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Sie müssen sich in den Organisationsstrukturen und
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Ressourcen ihrer Einrichtung auskennen, die Infrastruktur
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des Feldes und die Netzwerke ihrer Klienten überblicken,
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informelle und formelle Wege wissen und Kontakte nutzen zu
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können …
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(Sie) müssen über Handlungsmuster verfügen, um Ziele
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und
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Inhalte,
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institutionelle
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und
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politische
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Rahmenbedingungen
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ihrer
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Arbeit
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und
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die
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Wertorientierungen, die ihnen zugrunde liegen, zu
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reflektieren und zu evaluieren. Sie müssen Kriterien haben,
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nach denen sie ihre Dienstleistungen auswählen, Ressourcen
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zuteilen und in der Lage sein, ihre Ziele zu artikulieren, sowie
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Wege und Strategien kennen, um sie politisch durchzusetzen“
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(BMJJFG 1990, S. 184, 189).
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Anforderungen wie diese verdeutlichen, was in den beiden
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sozialpädagogischen
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Theorieansätzen,
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dem
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kritischemanzipatorischen und dem systemischen, mit lebensfeldorientierter
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und multiperspektivischer Sozialer Arbeit gemeint ist. Diese bedarf
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einerseits der qualifizierten Ausbildung.34 Sie bedarf andererseits
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lernender Organisationsstrukturen, in denen die Mitarbeiterinnen an
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der Evaluation ihrer Arbeit, Konzeptionsentwicklung und Gestaltung
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arbeitsfeldspezifischer Handlungsstrukturen, zugleich sich fortbildend
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und ihre Arbeit gestaltend, beteiligt sind. Was in dieser Hinsicht
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erreicht werden kann, haben Projektberichte und Fallstudien aus
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Selbstevaluationsprozessen eindrucksvoll gezeigt (siehe Heiner
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1994a). Das neue Kinder- und Jugendhilferecht – auf Partnerschaft
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zwischen Klientinnen und sozialen Dienstleistungsorganisationen
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