2026-001/documents/theory/diagnostics/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/350.md

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Unterstützungsnetzwerk beteiligten Einrichtungen und Personen als
Dialogpartnerinnen auftreten, die ihr Gewicht nicht allein durch die
Maßnahmen- und Mittelgewährung, sondern auch die eigene
Praxiskompetenz erhalten.
In Trennungs- und Scheidungsverfahren kann der ASD neben
der Klärung des Sorge- und Umgangsrechtes auch die
inzwischen als eigenständiges Verfahren etablierte Mediation
(Duss-von Werdt 1998; Bastard u. Cardia-Vonèche 1992;
Mähler u. Mähler 1992; Proksch 1992) anbieten, um eine
einvernehmliche und am Wohle der Scheidungskinder
orientierte
Auflösung
der
elterlichen
Paarbeziehung
anzustreben.
In akuten oder chronischen Familienkrisen kann der ASD eine
längerfristige
Beratung/Therapie
oder
zumindest
die
Vorbereitung einer weiterführenden Maßnahme, z. B. einer
Heimunterbringung, mithilfe systemisch-familientherapeutischer
Konzepte durchführen.
Auch eine fachlich kompetente Sozial„diagnose“, die daraus
abzuleitenden Maßnahmen und eine Begleitung des von
anderen
Organisationen/Einrichtungen
getragenen
Hilfeprozesses erfordert ein fundiertes Praxiswissen über
Arbeitsfelder, Verfahren und Methoden. Bei der Sozial„diganose“
ist der systemische Ansatz mit dem durch ihn systematisierten
Blick auf das personale und institutionelle Beziehungsgefüge
sowie dessen kontextuelle Einbettung besonders nützlich.
Bei Einzelhilfemaßnahmen wie der Erziehungsbeistandschaft
(EZB, KJHG § 30) oder der intensiven sozialpädagogischen
Einzelbetreuung (ISE, KJHG § 35) bietet sich hingegen die
Übergabe an eine eigenständige Einrichtung oder eine
freiberufliche Sozialarbeiterin an. Denn die bei diesen
Maßnahmen erforderliche Nähe zum Kind bzw. der
Jugendlichen macht es dem ASD schwer, die Position der
Allparteilichkeit zu wahren, d. h., mit gleichem Ernst die