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„Wie können wir Ihnen helfen, uns wieder loszuwerden?“ (Conen
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1996a).
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Damit wird das Kontrollinteresse in ein zeitlich begrenztes
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Hilfeangebot
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umgewandelt,
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die
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Eigenverantwortung
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der
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Auftraggeberinnen für das Gelingen der Hilfe betont und auf die
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Bereitschaft der Sozialarbeiterinnen hingewiesen, sich nach der
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Auftragserfüllung wieder zurückzuziehen. Diese Frage beinhaltet auch
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die Möglichkeit, in der Anfangsphase das Unterstützungssystem durch
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die Erarbeitung konkreter Themen und Ziele für die Kooperation von
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Auftraggeberinnen und Sozialarbeiterin zu strukturieren: „Was wäre
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ein Verhalten, das Soziale Arbeit überflüssig macht, welche
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diesbezüglichen Hilfen benötigt die Familie hierfür von der
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Sozialarbeiterin und umgekehrt diese von der Familie?“
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Diese Frage wird vor allem in den drei im weiteren Verlauf
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beschrieben Formen der Einzelfallhilfe – Bezirkssozialarbeit des ASD,
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sozialpädagogische Familienhilfe und aufsuchende Familientherapie –
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wichtig. Dabei betritt die Sozialarbeiterin die Wohnung und damit den
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inneren Raum der Familie. Dass hier die widerstrebenden Tendenzen
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der Auftraggeberinnen besonders stark sind, ist unmittelbar plausibel.
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Wer von uns wäre bereit, seine Wohnungstür für fremde Menschen
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zu öffnen, deren Hilfeangebot mit so viel Neugierde auf die
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Intimsphäre der Familie verknüpft ist?
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