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als durch Appelle an die Einsicht des Täters/der Täterin. Die Arbeit
mit
jugendlichen
Sexualstraftätern
in
der
Kinderund
Jugendpsychiatrie Viersen weist in die gleiche Richtung. Diese kann
erst beginnen, wenn die Eltern ihren Sohn wegen der Tat angezeigt
haben und ihn nicht mehr decken. Auch hier wird Zwang angewandt:
Erst wenn sich der Täter/die Täterin zu seiner/ihrer Verantwortung
bekennt und auch die Eltern das einfordern, kommt es zu einem
Hilfeangebot (siehe Rotthaus 2001).