2026-001/documents/theory/diagnostics/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/326.md

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des
Hilfeplans
werden
Aufträge
an
das
professionelle
Unterstützungssystem und seine verschiedenen Teilsysteme
formuliert, die idealiter eine Integration der verbalisierten Aufträge
aller Auftraggeberinnen darstellen. Der Prozess der Auftragsklärung
ist mühsam, denn es müssen innerhalb des Unterstützungssystems
neben den offenen auch die heimlichen Aufträge herausgearbeitet
und im Hinblick auf ihre Nützlichkeit für die Zielereichung diskutiert
werden.
Aufträge können verbal oder nonverbal kommuniziert werden, sie
können paradox oder eindeutig, angemessen oder illusionär, komplex
oder einfach sein.
Die primären Auftraggeberinnen können
formelle Mitglieder des Unterstützungssystems sein oder
verdeckt im Hintergrund agieren,
sich als Autoritäten oder ratlose Ratsuchende definieren,
macht-, konkurrenz- oder konsensorientiert kommunizieren.
Aufträge repräsentieren eine lineare oder zirkuläre Sicht der Realität.
Als kommunikative Akte enthalten sie die vier Funktionen einer
Botschaft,
also
Inhalts-,
Beziehungs-,
Appell
und
Selbstoffenbarungsfunktion (vgl. 2.4.3.2.2.1). Diese Unterscheidung
kann die Sozialarbeiterin zurate ziehen, um sich nicht in einem
Auftrags-Double-bind zu verfangen. Der Prozess der Auftragsklärung
dient dazu, Aufträge eindeutig, deutlich, system- bzw.
settingspezifisch, für alle akzeptabel, realisierbar und überprüfbar zu
formulieren bzw. das Nichtvorhandensein eines Auftrages
festzustellen. Nach von Schlippe und Schweitzer lauten die
systemisch-zirkulären Grundfragen der Auftragsklärung: „Wer will
was?“, „Von wem?“, „Ab wann?“, „Bis wann?“, „Wie viel?“, „Wozu?“,
„Mit wem?“; nützlich sind auch die Umkehrungen dieser Fragen: „Wer
will nichts?“, „Was nicht?“, „Von wem nicht?“, „Wann nicht mehr?“,
„Wozu nicht?“ (von Schlippe u. Schweitzer 1996, S. 148).
Eine sorgfältige Auftragsklärung verhindert viele Reibungsverluste
in der Arbeit.