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emotionalen Wert. Komplementär dazu wurde durch die
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Etablierung der Institution Kindheit der Anspruch von Kindern
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auf liebevolle Fürsorge anerkannt und gefördert (Ariès 1975).
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So entstand eine wechselseitige Identifikationsbeziehung
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zwischen Eltern und Kindern: Die Kinder wurden zu einem
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emotionalen Teil der Eltern und umgekehrt. Das macht die
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Grenzziehung zwischen ihnen schwierig. In der patriarchalisch
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strukturierten bürgerlichen Familie kam die Funktion der
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Distanzierung und Grenzziehung dem Gesetz und Ordnung
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repräsentierenden Vater zu. Hier hatte die „schwarze
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Pädagogik“ (Rutschky 1977) ihren Ort, das gewalttätige
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Gegenstück zum Idealbild der liebevollen Kleinfamilie. Mit dem
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Zerfall der auf den Vater als Ordnungsmacht zentrierten
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hierarchischen Organisation wird die Grenzziehung ein Thema
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für beide Elternteile. Heute gibt es nur noch wenige Rituale und
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selbstverständliche Regeln für diese Grenzziehung. Sie muss
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immer wieder neu zwischen Eltern und Kindern ausgehandelt
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werden. Gelingt dies nicht in einem auf „positiver
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Gegenseitigkeit“ gegründeten Dialog (Stierlin 1972), sind
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Konflikte und Störungen wahrscheinlich. Dass in vielen
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„Diagnosen“ für problematische Familiensysteme die Grenzen
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als „zu diffus“ oder „zu starr“ eingeschätzt werden,
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unterstreicht diesen sozialen und psychischen Wandel. In einer
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interaktiven Verschränkung mit der Entwicklung von Kindheit
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entstand auch das heute gültige Liebesparadigma als
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idealisierte Norm für die Paarbeziehung der Eltern. Diese war
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frührer vor allem instrumentell ausgerichtet, und es bestand
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kaum die Möglichkeit einer Ehe der eigenen Wahl (Ariès 1975).
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Soziale Systeme wie Familie oder Schule sind gesellschaftliche
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Institutionen, die Kontinuität und Veränderung der Gesellschaft
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gewährleisten sollen.
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Die Familie soll die dazu nötige Vergesellschaftung der
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nächsten Generation sichern. Neben einem am Kindeswohl
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orientierten Erziehungskontext soll sie den Erwachsenen eine
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