2026-001/documents/theory/diagnostics/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/186.md

37 lines
1.8 KiB
Markdown
Raw Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters

This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.

3.3.4 Die Politik
Der Politik wurde von einer aufklärerischen bürgerlichen
Gesellschafts- und Politiktheorie die Aufgabe zugewiesen,
Ungerechtigkeiten,
Widersprüche,
Unterprivilegierung,
die
notwendigerweise durch die kapitalistische Ökonomie entstehen,
abzufedern. Dazu müssen ein soziales Sicherungssystem für
bestimmte Lebensrisiken und problematische Lebenssituationen
geschaffen werden sowie ein kulturelles Klima, in dem diese
Solidarleistungen als Grundwert verankert sind. Unter Ludwig Erhard,
dem ersten Wirtschaftsminister und zweiten Bundeskanzler der BRD,
wurde in diesem Sinn das Konzept der „sozialen Marktwirtschaft“ zum
allgemein akzeptierten Wert. Erhard hat diese Idee nicht erfunden; er
konnte an die Sozialstaatsidee der Weimarer Verfassung anknüpfen,
die allerdings eine sehr viel ausgeprägtere sozialistische Handschrift
trug.
Die erste große staatliche Aktion im Hinblick auf die soziale
Abpufferung von durch die Ökonomie erzeugten Ungerechtigkeiten
war die bismarcksche Sozialgesetzgebung zwischen 1883 und 1889.
Bismarcks handlungsleitendes Interesse war die Befriedung des
aufmüpfigen Proletariats und eine Spaltung der Arbeiterbewegung.
Das gelang ihm nicht, was auch heißt: Unter bestimmten Umständen
können die Unterprivilegierten eine Verbesserung ihrer Position und
Situation erreichen wenn sie sich solidarisch verhalten und es in der
aktuellen gesellschaftlichen Situation entsprechende Möglichkeiten
gibt.
Das Sicherungssystem der „sozialen Marktwirtschaft“8 hat für die
Gender-Thematik eine erhebliche Bedeutung. Zu erwähnen sind hier
u. a.:
die bisher noch gültige Regelung, dass Frauen eher in Rente
gehen dürfen als Männer;
der Mutterschutz;
die Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Rente des
erziehenden Elternteiles;