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3.2.2.1Rollen
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Die Rollen von Mutter, Vater, Eltern, Kind, Tochter, Sohn, Bruder,
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Schwester, Großmutter, Großvater, Großeltern usw. definieren kulturell
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(makrosystemisch) festgelegte Verhaltenserwartungen an Personen,
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die
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in
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einem
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bestimmten
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institutionellen
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Kontext
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zum
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Beziehungshandeln aufgefordert sind. Rollen gewinnen ihre
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normative Kraft für das konkrete Verhalten durch Bilder, die
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bestimmte
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Werthaltungen,
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Regeln
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und
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körperliche
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Erscheinungsformen verbinden. Sie sichern auch die komplementäre
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Verknüpfung mit anderen Rollen, denn jede Rolle bestimmt sich
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durch ihre Unterschiedsbeziehung zu anderen. Im klassischbürgerlichen Rollenbild wurde vom Vater erwartet, dass er den
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Lebensunterhalt der Familie allein bestritt. Im familiären Binnenraum
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fungierte er als im Alltag distanzierte, aber für besondere Probleme
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zuständige oberste Instanz von Moral und Gesetz. Deshalb war er
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auch für das Aussprechen von Strafen und ihre Ausführung
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zuständig. Er hatte aber auch im klassischen Verständnis eine Wahl
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bei Häufigkeit, Strenge und Form der Strafen. Das Rollenbild „Vater“
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entstand auch als bildhafte Gestalt, z. B. in der darstellenden Kunst
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des Bürgertums (siehe Weber-Kellermann 1989). Es setzte sich dann
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wieder rückbezüglich als bildhafte Gestalt in den Köpfen der in ihren
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Rollen handelnden Personen fest und verband sich mit den für
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Situationen des Rollehandelns zuständigen kognitiv-affektiven
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Schemata.
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Komplementär dazu wurde die Mutter als familieninterne
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Organisatorin des Beziehungsalltages und Bewahrerin des
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emotionalen familiären Zusammenhaltes verstanden, welche die
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distanziert fordernde, manchmal auch aggressive Haltung des Vaters
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durch ihre Fürsorge abzumildern hatte. Auch sie finden wir in Bildern
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der darstellenden Kunst, die als Familienbilder die Rollenvorschriften
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bzw. Rollenbilder symbolisch stützen. Rollen definieren sich durch
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eine wechselseitige Unterschiedsbeziehung: Es gibt die Vaterrolle
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nicht ohne die zugehörige Mutterrolle und beide wiederum nicht ohne
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die des Kindes.3
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