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3.2.2.1Rollen
Die Rollen von Mutter, Vater, Eltern, Kind, Tochter, Sohn, Bruder,
Schwester, Großmutter, Großvater, Großeltern usw. definieren kulturell
(makrosystemisch) festgelegte Verhaltenserwartungen an Personen,
die
in
einem
bestimmten
institutionellen
Kontext
zum
Beziehungshandeln aufgefordert sind. Rollen gewinnen ihre
normative Kraft für das konkrete Verhalten durch Bilder, die
bestimmte
Werthaltungen,
Regeln
und
körperliche
Erscheinungsformen verbinden. Sie sichern auch die komplementäre
Verknüpfung mit anderen Rollen, denn jede Rolle bestimmt sich
durch ihre Unterschiedsbeziehung zu anderen. Im klassischbürgerlichen Rollenbild wurde vom Vater erwartet, dass er den
Lebensunterhalt der Familie allein bestritt. Im familiären Binnenraum
fungierte er als im Alltag distanzierte, aber für besondere Probleme
zuständige oberste Instanz von Moral und Gesetz. Deshalb war er
auch für das Aussprechen von Strafen und ihre Ausführung
zuständig. Er hatte aber auch im klassischen Verständnis eine Wahl
bei Häufigkeit, Strenge und Form der Strafen. Das Rollenbild „Vater“
entstand auch als bildhafte Gestalt, z. B. in der darstellenden Kunst
des Bürgertums (siehe Weber-Kellermann 1989). Es setzte sich dann
wieder rückbezüglich als bildhafte Gestalt in den Köpfen der in ihren
Rollen handelnden Personen fest und verband sich mit den für
Situationen des Rollehandelns zuständigen kognitiv-affektiven
Schemata.
Komplementär dazu wurde die Mutter als familieninterne
Organisatorin des Beziehungsalltages und Bewahrerin des
emotionalen familiären Zusammenhaltes verstanden, welche die
distanziert fordernde, manchmal auch aggressive Haltung des Vaters
durch ihre Fürsorge abzumildern hatte. Auch sie finden wir in Bildern
der darstellenden Kunst, die als Familienbilder die Rollenvorschriften
bzw. Rollenbilder symbolisch stützen. Rollen definieren sich durch
eine wechselseitige Unterschiedsbeziehung: Es gibt die Vaterrolle
nicht ohne die zugehörige Mutterrolle und beide wiederum nicht ohne
die des Kindes.3