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Abb. 12: Die Verbindung von Anklagen und Ablenken zu einem
Beziehungsmuster
In den Mustern „Anklage/Rationalisieren“ und „Anklage/Ablenkung“
stecken einige Möglichkeiten, die Anklägerin relativ schnell
auszuhebeln. In beiden Fällen erreichen ihre Attacken ihr Ziel nicht,
weil die Kontrahentinnen auf einer je anderen „Welle“
kommunizieren. Im ersten Fall wird für die Inhalte der Anklagen eine
rationale Begründung eingefordert, die die Anklägerin gar nicht
geben kann, denn sie verhält sich nicht im Kontext der Ratio, sondern
der überbordenden Gefühle. Im zweiten Fall kämpft die Anklägerin
gegen eine Gummiwand. Jede anklagende Benennung wird sofort mit
einem Wort assoziiert, das mit dem Sachverhalt der Anklagen nichts
zu tun hat. Wirft ein Ankläger seiner Frau vor, dass das Essen
versalzen ist, kann sie zurückfragen, warum er gestern Abend nicht
pünktlich zum Essen nach Hause gekommen ist. Geht er darauf ein,
gerät er in die Rolle des Schuldigen, geht er nicht darauf ein, kann sie
ihm viele Motive für seine Unpünktlichkeit unterstellen; so sitzt er in
der Rechtfertigungsfalle.