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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 285 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
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12. Jugendhilfeplanung
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übereinstimmen und keine unabhängigen Gründe für unser Handeln haben?«
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Im Folgenden soll auf zwei fachliche Orientierungspunkte für die
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Gestaltung von Jugendhilfeplanungen ausführlicher eingegangen
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werden3: zum einen auf die Bedeutung von Partizipation und kommunikativer Verständigung, zum anderen auf die Veränderung von
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Jugendhilfeorganisationen.
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2.1 Die Bedeutung von Partizipation und
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kommunikativer Verständigung
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Während freien Trägern bereits durch das KJHG weitgehende Beteiligungsrechte an der Jugendhilfeplanung zugestanden werden (vgl.
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§ 80 Abs. 3 SGB VIII), ist die Beteiligung von Adressatinnen oder
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Fachkräften der Jugendhilfe rechtlich weit weniger klar und verbindlich geregelt und weitgehend dem Willen des jeweiligen öffentlichen
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Trägers der Jugendhilfe überlassen. Aus fachlichen Gründen ist aber
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ihre Beteiligung an Planungsprozessen von zentraler Bedeutung:
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• Fachkräfte der Jugendhilfe erwerben über ihre Arbeit eine Fülle von
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Kenntnissen über Nutzerinnen und ihre Lebenswelten und entwickeln auch unabhängig von Planungsprozessen Ideen und Konzepte
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zur Verbesserung der Angebote. Außerdem sind sie es, die die Ergebnisse der Planung in ihrer Arbeit umsetzen und dafür entsprechend
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überzeugt und gewonnen werden müssen.
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• Das Wissen von Zielgruppen und Nutzerinnen über ihre Bedürfnisse, Probleme, Ressourcen, Bewältigungsstrategien etc. ist ein wichtiges Korrektiv für die »blinden Flecken« in der Wahrnehmung der
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Profis und für ihre Eigeninteressen, die notwendige Veränderungen
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blockieren können. Außerdem ist die Wirksamkeit von Angeboten
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und Maßnahmen stark abhängig von ihrer Passung in Bezug auf die
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Bedürfnisse ihrer Nutzerinnen.
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So wichtig eine partizipative Gestaltung von Planungsprozessen ist,
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so schwierig ist es, Formen gelingender Partizipation in der Praxis
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umzusetzen. Denn gelingende Partizipation ist im Grunde als – oft
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konfliktreicher – kollektiver Lernprozess, an dem unterschiedlichste
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Systeme beteiligt sind, zu verstehen, der etablierte Machtstrukturen,
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3 Andere wichtige fachliche Orientierungspunkte sind insbesondere das Prinzip der Geschlechterdifferenzierung (d. h., bei der Gestaltung von Planungen die Geschlechterfrage
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mit zu reflektieren und die Praxis weiterzuentwickeln im Sinne einer Förderung der
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Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen) sowie das Prinzip der Sozialraumorientierung.
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