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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 284 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
Franz Herrmann
• Wie sind die vorhandenen Angebote und institutionellen Strukturen
bezüglich dieses Bedarfs zu bewerten?
• Welche Veränderungen sind erforderlich?
• Mit welchen Prioritäten, in welchen Zeiträumen und auf welche Art
sollen die erforderlichen Veränderungen umgesetzt werden?
An diesen Fragen wird deutlich, dass Jugendhilfeplanung nur zum
Teil aus wissenschaftlichen Erhebungs- und Analysetätigkeiten besteht, über welche die erforderliche »Wissensbasis« der zu klärenden
Fragen ermittelt wird. Denn im Sinne der Leitformel »Planung als
kommunikativer Prozess« muss diese Wissensbasis in einem oft konfliktreichen fachlichen und politischen Willensbildungsprozess vor
Ort verarbeitet werden, an dem Akteure mit unterschiedlichen Interessen, Wertepräferenzen, Einflussmöglichkeiten und Strategien aufeinander treffen.2
In diesen Aushandlungen geht es um Fragen wie (vgl. Bitzan et al.
1995):
• Wie sollen die Bedürfnisse und Problemlagen der Zielgruppen und
Nutzerinnen von Jugendhilfeleistungen erfasst, interpretiert und gewichtet werden?
• Wie soll das SGB VIII als rechtlicher Rahmen für die Ausgestaltung
der örtlichen Jugendhilfeleistungen interpretiert werden (was soll
z. B. unter den in § 79 SGB VIII genannten Gestaltungskriterien »erforderlich«, »geeignet«, »rechtzeitig« und »ausreichend« verstanden
werden)?
• Was wird als fachlich notwendig angesehen?
• Was wird als politisch erwünscht und finanziell machbar definiert?
• Was soll von den vielen unterschiedlichen Angeboten und Maßnahmen, die rechtlich bzw. fachlich für erforderlich gehalten werden, in
Zeiten knapper Finanzen besondere Priorität haben?
Vor diesem Hintergrund hat Jugendhilfeplanung im kommunalen
Raum im Grunde sehr viel mit der Gestaltung kommunaler (Sozial)Politik zu tun, nämlich mit der Lösung einer Frage, die der Demokratietheoretiker Benjamin Barber (1994, S. 104) als eine der
Grundfragen politischen Handelns ansieht: »Was sollen wir tun,
wenn etwas uns alle Betreffendes geschehen muss, wir vernünftig
handeln wollen, doch weder hinsichtlich der Mittel noch der Zwecke
2 Die wichtigsten dieser Akteure sind: Vertreterinnen der öffentlichen und freien Träger
der Jugendhilfe, Fachkräfte aus der Jugendhilfe, kommunalpolitische Entscheidungsträgerinnen, Adressatinnen von Jugendhilfeangeboten.
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