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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 278 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
Gisal Wnuk-Gette, Werner P. E. Wnuk und Gerlinde Fischer
Unsere Erfahrung zeigt, dass es durch die gewonnene und gelebte Distanz zwischen den Jugendlichen und ihren Familien in den meisten Fällen gelingt, mehr Nähe herzustellen, was die Rückkehr der Jugendlichen in die Familien ermöglicht. 4.1 Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Aufnahme Wir nehmen männliche und weibliche Jugendliche nur unter folgenden Voraussetzungen auf:
• Sie müssen aus Familien kommen, die im Rahmen der SystemischIntegrativen Familienberatung des Landkreises Biberach betreut werden. • Wir erwarten eine wechselseitige Bereitschaft von Eltern und Jugendlichen, an ihren Konflikten und Beziehungen zu arbeiten. • Mindestalter: 15 bis 16 Jahre. • Die Jugendlichen kehren regelmäßig an Wochenenden und in den Ferien in die Herkunftsfamilien zurück, um die gewachsenen Bindungen aufrechtzuerhalten. Das ist als Grundlage für die Rückführung und die Aufarbeitung der Konfliktsituation zwingend notwendig. • Die Gestaltung und Möblierung der Zimmer in der Wohngruppe wird von den Jugendlichen, Eltern oder Verwandten vorgenommen. Es ist wichtig, dass dies unter dem Aspekt der Aufnahme für eine begrenzte Zeit geschieht. Die Jugendlichen sollen ihr Zimmer zu Hause für die Wochenenden und Ferienkontakte beibehalten. Ausnahmen in diesem Punkt wurden bei Aufnahmen aus Pflegefamilien und Heimen gemacht.
In die Wohngruppe werden Jugendliche nicht aufgenommen bei:
• Alkohol und Drogenmissbrauch • akuter Suizidgefährdung • Krankheiten und Behinderungen mit gesondertem Betreuungsbedarf
• fehlender Bereitschaft der Sorgeberechtigten und/oder Jugendlichen, aktiv mitzuarbeiten.
Eine Zwangseinweisung in die Wohngruppe ist nicht möglich. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Sorgeberechtigten, Jugendlichen und Mitarbeiterinnen des betreuten Wohnens erfordert die Bereitschaft, sich mit Vertrauen, Offenheit und Klarheit auf Beziehungen einzulassen, sich als Partnerinnen in einem gemeinsam herge278