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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 200 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
Michaela Herchenhan und Sabine Heppel
nach Lösungen für die Familie zu suchen (s. auch Wnuk-Gette u.
Wnuk 1995a, b, 1997; Imber-Black 1997; Schweitzer 1998).
4.2 Die Einbettung der Systemischen Klärungsgespräche
beim Stadtjugendamt Erlangen
Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) ist in Erlangen Teil des Jugendamtes und erfüllt ausschließlich Aufgaben nach dem SGB VIII. Im
ASD sind 18 Fachkräfte mit unterschiedlichem Stundenkontingent
beschäftigt, die für einzelne Stadtbezirke zuständig sind. Daneben
gibt es den Besonderen Sozialdienst (BSD), zuständig für Jugendgerichtshilfe, Fremdplatzierung und Adoption. Hilfen zur Erziehung
müssen in der Regel beim ASD beantragt und von dieser Stelle aus zur
Überprüfung und Entscheidung dem Erziehungshilfeteam vorgelegt
werden.
In einer ca. einjährigen Erprobungsphase wurden die Klärungsgespräche als neue Hilfeform zunächst im Rahmen des § 30 SGB VIII
(Erziehungsbeistandschaft) beantragt und gewährt. Diese Regelung
machte es möglich, die Klärungsgespräche auszuprobieren, ohne große Veränderungen vornehmen zu müssen.
Nach Ablauf der Probephase wurden die beiden Autorinnen von
der ASD-Leitung mit der Erstellung eines offiziellen Konzeptes beauftragt, das dann mit großem Erfolg im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und von ihm genehmigt wurde. Aus formalen wie aus inhaltlichen Gründen wurde diese neu entwickelte Hilfeform unter dem
§ 27, 2 SGB VIII angesiedelt. Die Eltern müssen also einen Antrag
stellen.
Für die Erprobungsphase standen zunächst eine freiberufliche
und eine als ASD- Sozialarbeiterin tätige Familientherapeutin zur
Verfügung. Später nahmen auch andere ASD-Mitarbeiterinnen, die
bereits eine systemische Vorbildung hatten, aktiv an der Einführungsphase teil. In der Zusammenarbeit wurde deutlich, dass Wahrnehmungsfokus und Kompetenzprofil vieler Kolleginnen in der öffentlichen Jugendhilfe nicht auf Ressourcenorientierung und systemische
Sichtweisen ausgerichtet sind, sondern sich an kompensatorischer
Pädagogik und linear-kausalen Zusammenhängen orientieren. Die
Einführung der Grundhaltung und des Methodenrepertoires des systemischen Beratungs- und Therapieansatzes sollte den am Klärungsprozess teilnehmenden ASD-Mitarbeiterinnen (im Folgenden »Klärungs-ASD« genannt) und den fallführenden Kolleginnen helfen, den
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