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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 149 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
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6. Sozialräumliche, integrierte und flexible Jugendhilfe im Gemeinwesen
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psychiatrische Einrichtungen, Kinderschutzzentrum, Suchtberatungsstelle usw.
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In regelmäßigen Abständen wird in weiteren Hilfeplangesprächen am Verlauf der Maßnahme überprüft, ob die gewählte Hilfeart
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weiterhin geeignet ist, und der Hilfeplan wird fortgeschrieben.
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Außerdem erfolgt einrichtungsintern eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Hilfeplans und seine Umsetzung in eine Maßnahmenplanung in Kooperation aller Beteiligten. Der Schwerpunkt liegt
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hierbei auf der Auswertung des bisher Erreichten und gegebenenfalls
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neuer Zielfestlegung und Vorgehensweisen.
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Da die Persönlichkeitsentwicklung in der Regel nicht linear verläuft, ist die Maßnahme kontinuierlich auf den individuellen Bedarf
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abzustimmen.
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Auch nach dem Beenden einer Jugendhilfemaßnahme wird die
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Anbindung der Jugendlichen oder jungen Erwachsenen an die offenen und teiloffenen Angebote des SOS-Treffpunkts gefördert. Darüber hinaus können sie bei Bedarf die Beratungsangebote nutzen.
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8.1.2 Rahmenbedingungen
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Die Betreuung von je zwei Klientinnen in der WG übernehmen eine
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Diplomsozialpädagogin und ein Diplomsozialpädagoge mit jeweils
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50 % ihrer Arbeitskapazität (Betreuungsschlüssel 1 : 4). Sie sind in das
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interdisziplinäre Team der Gesamteinrichtung eingebunden. Das
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Team arbeitet nach dem Bezugsbetreuerinnensystem, um Kontinuität und Verbindlichkeit in der Beziehungsarbeit zu gewährleisten.
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Durch unser breit gefächertes Angebot hat ein eventueller bedarfsorientierter Wechsel der Betreuungsform in der Regel keinen Betreuerinnenwechsel zur Folge. Die Mitarbeiterinnen werden in ihrer Arbeit
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durch Vertretung bei Abwesenheit, durch regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Beratung und externe Supervision unterstützt. Im
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Bedarfsfall wird eine Familientherapeutin der Einrichtung in die direkte Arbeit einbezogen.
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Die vier Bewohnerinnen haben jeweils ein eigenes Zimmer, das
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sie mit eigenen Möbeln ausstatten können. Eine Wohnküche, ein geräumiges Wohnzimmer, Flur und zwei Bäder werden gemeinschaftlich genutzt. Zusätzlich steht ein Aufnahmezimmer zur Verfügung.
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Hier kann die Neuaufnahme eines Klienten bzw. einer Klientin erfolgen, wenn absehbar ist, dass ein Auszug aus der Wohngruppe erfolgen wird. In demselben Gebäude sind Räume der Mitarbeiterinnen
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