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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 84 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
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Friedhelm Kron-Klees
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4. Der Erstkontakt mit Klienten und Klientinnen
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im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe
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Friedhelm Kron-Klees
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Die spezifische Klientel der öffentlichen Jugendhilfe besteht aus Personen, die einerseits unter oft extrem hohen individuellen und familiären Belastungen stehen, die andererseits jedoch nicht in der Lage
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sind, von sich aus für die Bewältigung ihres familiären Zusammenlebens Hilfe (Jugendhilfe und/oder therapeutische Hilfen) in Anspruch zu nehmen, soweit sie über die Sicherung materieller Unterstützung hinausgeht.
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Wenn Kinder oder Jugendliche in diesen Familien in Mitleidenschaft gezogen werden, wird dies in der Regel außerhalb der Familie
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wahrgenommen. Nachbarn, Verwandte, Ärzte, Erzieherinnen, Lehrer
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und Lehrerinnen beobachten an derart betroffenen Kindern entsprechende Erscheinungsformen (z. B. Verwahrlosung der Kleidung, Zeichen von falscher Ernährung, Male von Gewaltanwendungen) oder
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Verhaltensformen (z. B. Distanzlosigkeit, auffälliges Abschalten, starke Unruhe, Einnässen und/oder Einkoten, sexualisiertes Verhalten,
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bei älteren Kindern dann auch Schulverweigerung und/oder Suchtverhalten). Diese Personen können und sollen ihre Wahrnehmungen der
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öffentlichen Jugendhilfe (den Jugendämtern) zur Kenntnis geben. Sie
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werden hiermit zu einer tragenden Stütze des »staatlichen Wächteramtes« gemäß Art. 6 Satz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik
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Deutschland, der da lautet: »Pflege und Erziehung der Kinder sind das
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natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende
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Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.« Der
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Erstkontakt der Jugendhilfe mit derartigen Familien erfolgt auf diesem
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Wege über die »Fremdmeldung«.
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Die Jugendhilfe bekommt auch auf andere Weise Zugang zu Familien, z. B. wenn das Familiengericht das Jugendamt zur Mitwirkung
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in familiengerichtlichen Verfahren auffordert oder auch wenn sich Familien in Not von sich aus an das Jugendamt wenden. Auch das kommt
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vor. Aber der schwierigste und auch einzigartige Zugang öffentlicher
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Jugendhilfe zu Familien erfolgt über die Fremdmeldung.
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