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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 24 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
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Wolf Ritscher
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werden. Aus systemischer Sicht lässt sich noch hinzufügen, dass in
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den Problemen meistens schon der Schlüssel zu einer »Lösung zweiter Ordnung« (Watzlawick, Weakland u. Fish 1974) enthalten ist.
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• Jugendhilfe soll als öffentliches Angebot verstanden werden (§ 16),
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durch das Familien in aktuellen und chronischen Krisen unterstützt
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werden, sich in immer komplexeren Umwelten zurechtzufinden.
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Durch diese Angebots- und Dienstleistungsorientierung kann die Autonomie der Familien gegenüber den öffentlichen und privaten Trägern unterstützt werden.
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• Familie lässt sich heute jenseits des bürgerlichen Leitbilds als eine Lebensgemeinschaft von Eltern und Kindern definieren, in der das Interesse der Eltern für ihre Paarbeziehung und das wechselseitige Beziehungsinteresse von Eltern und Kindern füreinander verknüpft
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sind. Die Eltern müssen ihren biologischen Status sozial einlösen und
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können auch ohne ihn als soziale Eltern Kinder verantwortlich erziehen. Das KJHG setzt keine Norm für die familiäre Lebensform, sondern orientiert sich am Hilfebedarf der Kinder und ihrer Familien
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bzw. primären Bezugssysteme.
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3.3 Entwicklungs- und Übergangskrisen in Systemen –
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Wann ist Kinder- und Jugendhilfe erforderlich?
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Jugendhilfe richtet sich zunächst auf Kinder und Jugendliche (manchmal auch junge Erwachsene – siehe §§ 41 u. 7, Abs. 3 KJHG), die durch
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aggressives oder delinquentes Sozialverhalten, Drogenmissbrauch,
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sozialen Rückzug in und/oder außerhalb der Familie, Verwahrlosung,
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Leistungsverweigerung, schwere Krankheiten, Behinderungen, psychiatrisch definierbare Störungen usw. der Umwelt ihr Leiden an sich
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und den anderen zeigen. Manchmal leiden nicht die Jugendlichen,
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sondern nur die Umwelt an ihnen, meistens aber beide Seiten an sich
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und aneinander.
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Die systemisch orientierte Sozialarbeiterin wird die genannten
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Auffälligkeiten von vornherein als Teil eines über das Individuum hinausgehenden Problemzusammenhanges betrachten. Sie wird sofort
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die Frage nach den relevanten Umwelten des Kindes stellen oder, in
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der Begrifflichkeit des sozialökologischen Modells (siehe Ritscher
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2002a) formuliert, nach seinem Platz und den Beziehungen in den
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Mikro- und Mesosystemen seiner Lebenswelt fragen.
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Jugendhilfe kann bzw. – in Fällen der Kindeswohlgefährdung –
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muss aktiv werden, wenn:
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