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39
Misserfolg ihrer Handlungen ab. Diese bemühen sich zunächst stellvertretend für das Kind um die Einordnung und Klassifikation der
psychischen Vorgänge des Kindes. Bei vernachlässigten Kindern
fehlen diese Instanzen bzw. Reaktionen.
Literaturtipp
Goldberg, B. U./Schorn, A. (Hrsg.) (2011): Kindeswohlgefährdung: Wahrnehmen
Bewerten Intervenieren. Beiträge aus Recht, Medizin, Sozialer Arbeit,
Pädagogik und Psychologie. Opladen.
1.2
Die seelische Misshandlung
Die seelische oder auch emotionale Misshandlung kann in subtiler Weise als integrale Komponente aller Misshandlungsformen
und auch alleine auftreten. Wir sprechen über Erniedrigung, Entwürdigung, Zurückweisung, emotionale Unerreichbarkeit, Gebrauch
des Kindes für die Bedürfnisse des Erwachsenen und Terrorisierung.
Im Gegensatz zu anderen Misshandlungsformen ist die seelische
Misshandlung durch die Beziehung, nicht durch eine Tat, definiert.
„Bei emotionaler Misshandlung ist eine aktiv feindselige, entwürdigende, einschüchternde und verbal schädigende Interaktion
ein durchgehendes Muster der Eltern-Kind-Beziehung“ (Herrmann 2006, S. 88). Seelische Misshandlungsbeziehungen sind für
die Eltern-Kind-Beziehung umfassend und charakteristisch. Nach
den britischen Kinderpsychiater- und Kinderschützerinnen Glaser/
Prior (1998, S. 39) ist die Schwelle zur erheblichen Schädigung
bzw. zur Traumatisierung dann erreicht, wenn das Gleichgewicht
zwischen guter Interaktion einerseits und inakzeptabler Interaktion andererseits so verschoben ist, dass die misshandelnden
Interaktionsaspekte typisch für die Gesamtbeziehung werden. In
den Kinderschutzregistern in Großbritannien betrug die Gesamtrate aller Registrierungen 1996 immerhin 15 %. Danya Glaser und
Vivien Prior verweisen darauf, dass seelische Misshandlungen
ebenso schwerwiegende Folgen für die Zukunft des Kindes wie
andere Formen von Misshandlung und Vernachlässigung bewirken können. Als Folgen registrierten sie Minderleistungen in