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Trauma und Gesellschaft
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drei gesellschaftlichen Sphären und damit eine Anerkennung in den zentralen Bereichen der Identität erschweren (Gahleitner 2009).
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Strafrechtliche Verfolgung schwerer Menschenrechtsverletzungen wird häufig
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als gesellschaftliche Anerkennung der Opfer wahrgenommen. Die öffentliche Anerkennung des traumatischen Ereignisses sowie das Handeln seitens der Gesellschaft z. B. in Form einer Verantwortungszuschreibung an die Täter*innen und
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Restitution können sich auch positiv auf Bewältigungsprozesse auswirken (Herman 2015). So forderten Betroffeneninitiativen ehemaliger Heimkinder neben der
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gesellschaftlichen, institutionellen und politischen Aufklärung der Strukturen,
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welche zur institutionellen Gewalt in der Jugendhilfe geführt haben, finanzielle
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Mittel zum Aufbau eines psychosozialen Versorgungssystems und einen Entschädigungsfonds (Kappeler 2014).
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Gesellschaftliche Anerkennung oder Missachtung von Traumatisierten äußert
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sich auch im Ausmaß an Rückhalt für das Helfer*innensystem. Die häufig beobachtbare mangelnde (gesundheits)politische Unterstützung und die Ökonomisierung im psychosozialen Bereich können zu einer Überlastung der Helfer*innen
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führen (Brenssell 2013; Weiß 2024). So erschweren in der Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten die fehlende Kultur der Anerkennung, juristische Barrieren,
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Schikanen durch Behörden, Erfahrungen von Diskriminierung und Rassismus
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sowie die Lebensbedingungen die therapeutische Arbeit, und es besteht die Gefahr, dass Helfer*innen in Muster der Verstrickung und Überidentifizierung oder
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die »Rolle des endlich aufgetauchten Retters« (Ottomeyer 2003, S. 42) verfallen.
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Gesellschaftliche Aufgaben liegen nicht nur in der Veränderung Gewalt begünstigender Machtungleichheiten und Strukturen und im Bereich der Prävention, sondern auch im Aufbau adäquater Hilfsangebote mit dem Ziel einer reflektierten politisch-therapeutischen Parteilichkeit für die Opfer (Gahleitner 2005).
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Wichtig ist auch Fachwissen über die jeweiligen Besonderheiten des traumatogenen Kontextes und der Spezifika von Traumaerinnerung und -bewältigung in verschiedenen Lebensphasen (Gahleitner 2009). Damit ›heilende Gemeinschaften‹
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und sichere Orte im Sinne positiver Beziehungserfahrungen (Kühn 2008) entstehen können, brauchen die Einrichtungen und Mitarbeiter*innen sowie Pflegefamilien entsprechende (finanzielle und politische) Unterstützung und Strukturen.
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Es sind gesellschaftliche und politische Bedingungen notwendig, in denen Traumatisierten angemessen und respektvoll begegnet wird und in denen sie die Chance erhalten, in sozialen Bezügen an der Gesellschaft teilzuhaben (Weiß 2023).
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Die Gesellschaft und die professionellen Traumahelfer*innen sind herausgefordert, sich in der Konfrontation mit Überlebenden dem Unfassbaren und Unsagbaren zu stellen, dieses als Realität anzuerkennen und sich nicht er- bzw. abschrecken zu lassen (Birck 2001). Es ist besonders schmerzhaft, auch in professionellen
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Hilfekontexten dem Leugnen der erlittenen Gewalt, blaming the victim oder Bagatellisierung zu begegnen (Gahleitner 2009; Olbricht 2002). Therapeut*innen,
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