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»Gelingende Kooperation« in der Traumapädagogik: Geht das überhaupt?
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xie funktionaler Differenzierung anzubieten (Bauer 2011, S. 344). In der Realität
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des beruflichen Alltags der Fachkräfte jedoch – sowohl im Bereich der Diagnostik
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als auch der Hilfeplanung – fehlen für gelingende Kooperationen zwischen den
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Professionellen der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitshilfe wie auch der
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Behindertenhilfe bislang nach wie vor zumeist die Voraussetzungen – methodisch
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wie strukturell –, und dies trotz guten Willens von allen Seiten. »Aus Sicht der
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Leistungsempfänger […] nicht in der Vielfalt und Heterogenität der spezialisierten Angebote verloren zu gehen« (Bauer 2011, S. 345), kann zu einem Kunststück
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werden.
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»Gelingende Kooperation« in der Traumapädagogik:
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Geht das überhaupt?
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Kooperation fassen wir »als das strukturierte, d. h. nicht zufällige, auf relative Dauer gestellte und sich durch (zumindest temporäre) wechselseitige Erwartungssicherheit (entweder auf reziproker oder auf nicht-reziproker Basis) begründende
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koordinierte (und damit zielorientierte) Wirken (Zusammenwirken) Mehrerer«
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(Endreß 2012, S. 87). Viele der zugehörigen Forderungen sind eigentlich bekannt,
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in der Realität aber wenig umgesetzt: So z. B. stabile Einrichtungen wie regelmäßige gemeinsame Fallanalysen bzw. Fallkonferenzen an festgelegten Orten, auf die
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sich alle involvierten Fachstellen einigen müssen. Klare Strukturen, Beschreibungen und Methoden des Vorgehens vermitteln Adressat*innen wie Professionellen
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Sicherheit und Halt. So können Meinungsverschiedenheiten über Diagnostik und
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Hilfeplanung sowie andere fachbereichsspezifische Vorstellungen aus dem medizinischen, psychologischen und sozialpädagogischen und schulischen Bereich regelmäßig ausgetauscht werden.
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Die gemeinsamen Aushandlungsprozesse erfordern zwar zunächst ein Mehr an
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Einsatz bzw. Arbeitskapazitäten, langfristig jedoch wird die Arbeit erheblich effektiver. Um Kooperation zwischen den sozialen Diensten zu verstetigen, ist sie daher
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strukturell anzulegen und finanziell zu sichern. Der Aufbau eines solchen Gefüges
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der Bereitstellung angemessener finanzieller, personeller, zeitlicher und struktureller Ressourcen steht aber nach wie vor aus. Wenn die Kooperation der sozialen
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Dienste lebendig bleiben soll, darf sie jedoch nicht allein auf dem Engagement
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einzelner Personen beruhen, die »ausnahmsweise« erfolgreich Kontakt geknüpft
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haben. Dies ist jedenfalls der Tenor einer Reihe von Expert*innen verschiedener
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Professionen aus der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit besonderem Versorgungsbedarf (Gahleitner/Homfeldt 2012).
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Leider finden sich in den Gesetzbüchern V und VIII immer noch keine Hinweise auf Kooperationen, die als Leistung zu finanzieren wären. In Bezug auf die bessere Versorgung von Kindern und Jugendlichen psychisch kranker Eltern z. B.
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