2026-001/documents/theory/diagnostics/handbuch-traumapaedagogik/pages/429.md

29 lines
2.5 KiB
Markdown
Raw Blame History

This file contains invisible Unicode characters

This file contains invisible Unicode characters that are indistinguishable to humans but may be processed differently by a computer. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.

Literatur
Kooperation und psychosoziale
Traumaarbeit
Silke Birgitta Gahleitner und Hans Günther Homfeldt
Bereits in den einleitenden Worten des Handbuchs wurde deutlich: Traumatisierte
Kinder, Heranwachsende und deren Familien geraten nicht selten in schwierige
Lebenslagen, in denen das Gelingen ihrer Entwicklung, Bildung und Erziehung
gefährdet ist. Spätestens seit 2005 ist mit der Einfügung des § 8a (»Schutzauftrag
bei Kindeswohlgefährdung«) in das SGB VIII die grundsätzliche und keineswegs
neue Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe unterstrichen worden, Kinder und Jugendliche davor zu bewahren, dass sie in ihrer Entwicklung Schaden erleiden. Sollen diesen Kindern und Familien zur Unterstützung des Entwicklungsprozesses
adäquate Hilfen zur Verfügung stehen, müssen jedoch entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein. Um auch schwer traumatisierten und sozial deklassierten Kindern und Jugendlichen in den aktuellen Lebenskontexten angemessen Unterstützung bieten zu können, bedarf es nicht nur der Entwicklung einer adäquaten
Methodik in Diagnostik wie auch Hilfeplanung, sondern auch umfassender und
gelingender Kooperationsverhältnisse.
Denn feststeht: Kinder- und Jugendliche, die an Abbrüchen und Diskontinuitäten leiden, brauchen nicht nur verlässliche Bindungspersonen im Familien- und
Helfer*innenumfeld, sondern vor allem verlässlich-strukturierende bzw. strukturierte Hilfe­netzwerke. Inzwischen hat sich daher die Erkenntnis durchgesetzt, dass
der Bedarf an biopsychosozialen Hilfen für vulnerable Kinder, Jugendliche und
deren Familien sich nur in interprofessioneller Kooperation fachgerecht abklären
lässt (hierzu und im Folgenden Homfeldt/Gahleitner 2013; Gahleitner/Homfeldt
2012).
Soziale Dienstleistungen der Sozialen Arbeit richten sich an benachteiligte Personen bzw. Personengruppen und dienen der Verbesserung der Lebenssituation
und -lage dieser Personen(gruppen). Die Dienstleistungen umfassen u. a. Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsleistungen. Die Einzelfallhilfe ist ein gutes
Beispiel für eine soziale Dienstleistung (vgl. Trukeschitz 2006). Kooperationen
dieser sozialen Dienste sind noch einmal dringlicher geworden, nachdem der Anteil der gemeinsamen Adressat*innen von Kinder- und Jugendhilfe und Kinderund Jugendpsychiatrie in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich angewachsen ist (Beck/Warnke 2009; Homfeldt 2022, S. 27ff.). Einsichten schaffen noch
keine Lösungen! Sie werfen aber eine Reihe von praktischen und theoretischen
429