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402
Die unheilvolle Verflechtung von Trauma und Schuld
ren Verlauf beitragen vielfältig: Selbstwertverlust, Verlust der Fähigkeit zu entsprechenden Problemlösungen, Depression, Angst und Delinquenz. Delinquenz
ist ein weit gefasster Begriff und basiert stark auf gesellschaftlicher Grundlegung
und sozialer Norm. Ford et al. (2006) fassen unter delinquentem Verhalten Impulshandlungen z. B. riskantes Fahren, Drogenkonsum und -verkauf, Bewährungsverletzungen, Gewalt, Sachbeschädigung, Diebstahl, Alkoholismus und Missachtung von Autoritäten. Viele Gewaltdelikte fallen in der Kriminalitätsstatistik auf
Menschen unter 21 Jahren, wobei die Ausübung körperlicher Gewalt hoch ausfällt. Gründe für delinquentes Verhalten sind zahlreich diskutiert, allen voran gilt
die lebensgeschichtlich frühe Belastung und erlittene Traumatisierung häufig als
direkt ursächlich (Sarchiapone et al. 2009; Finkelhor/Ormrot 2000), wobei im delinquenten Verhalten der durch die erlebte Viktimisierung erfahrene Kontrollund Selbstwertverlust vordergründig besonders gut zu kompensieren wäre (Ford
et al. 2006, S.16).
Es gibt eine Vielzahl von Befunden, welche den Zusammenhang zwischen kindlichen Missbrauchserfahrungen und späterer Kriminalität belegen (z. B. Delisi et
al. 2010; Van der Put/de Ruiter 2016).
Priebe (2008) beschreibt, dass junge Täter*innen von sexualisierter Gewalt
meist selbst massive Traumatisierung erlebt haben und sich zum Zeitpunkt des
Übergriffes in einer Krisensituation ohne geeignete Hilfsangebote befunden haben. Diese versuchen ihr meist schlechtes Selbstwertgefühl durch sexualisierte
Gewalt und das damit einhergehende Gefühl von Stärke und Macht zu kompensieren. Hilgers (1996) spricht von einem Teufelskreis der Beschämung und Delinquenz. Er macht deutlich, dass das Ausführen einer Straftat das Ziel der Umwandlung von Scham in Schuld verfolgt, um von einer passiven Opferrolle in eine
aktive Täter*innenrolle zu gelangen. Die daraus resultierenden Bestrafungsformen führen zu einer erneuten Beschämung der Täter*innen, welche diese durch
das Begehen einer abermaligen Straftat versuchen entgegenzuwirken. Eine Rückfallprävention wird nicht gelingen, wenn die pädagogische Arbeit zu einem Prozess mit Sieg-und-Niederlage, Kleinmachen von Täter*innen und Bestrafungsund Sühneverhältnisse geprägt ist. Es braucht vielmehr korrigierende emotionale
Beziehungserfahrungen, die Förderung der Selbstachtung von jungen Täter*innen
und vor allem auch Bearbeitung selbst erlittener Traumatisierung. Um Hilfe leisten zu können, ist nach Meyer-Deters (2010) die Motivation der jungen Täter*innen zur Mitarbeit notwendig. Er gibt an, dass diese die Tat zunächst leugnen, die
Realität verzerren, Schuld verschieben oder ganz ausweichen. Deegener (1995)
spricht hierbei vom Verantwortungs-Abwehr-Syndrom.
Da junge Menschen häufig mit Ängsten und Scham in Beratungseinrichtungen
kommen, ist es nach Priebe (2008) wichtig bei gleichzeitiger Nichtausklammerung der Täter*innenanteile , diesen wertschätzend in einem geschützten Raum
zu begegnen, in welchem sie nicht mit der von ihnen antizipierten Ablehnung