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Ethische Fragestellungen bei Abbrüchen in der Heimerziehung
Ethische Fragestellungen bei Abbrüchen in der
Heimerziehung
Die erste psychische Herausforderung stellt sich oft schon rund um die Frage, unter welchen Bedingungen und wie eine Fremdunterbringung eingeleitet werden
kann und wie ein solch gravierender Einschnitt im Leben einer Familie so begründet und umgesetzt werden kann, dass keine Loyalitätskonflikte für das Kind bzw.
den*die Jugendliche*n, die den Erfolg der Erziehungsmaßnahme durch Abbruch
beeinträchtigen könnten, entstehen (Oezdirek et al. 2024; Schmid/Fegert 2019).
Die unterbringenden Behörden haben hier oft die Wahl zwischen suboptimalen
Alternativen sehen sie doch die Belastung durch die Unterbringung und den
Widerstand der Familie und andererseits die langfristige Entwicklungsgefährdung
des Kindes. Leider zeigen diverse Studien, dass gerade bei gescheiterten Verläufen
einerseits die ersten Interventionen tendenziell zu spät und oft zu Beginn nicht
ausreichend intensiv im Sinne von zu verzagt erfolgte, dass aber andererseits
eine nicht ausreichende Partizipation der Familie ebenfalls zu schlechteren Verläufen und Loyalitätskonflikten führt, sodass sich das Dilemma nur durch intensivste Motivationsarbeit auflösen lässt (Schmid/Fegert 2019).
Eine schwierige ethische Frage aktualisiert sich, wenn psychosoziale Helfer*innen mit ihrem Scheitern oder der Stagnation in den Hilfen konfrontiert werden.
Hier stellt sich oft die Frage, ob ein schwieriger Verlauf lieber beendet werden soll,
um der Klientin oder dem Klienten die Chance für einen Neuanfang an einem
anderen Ort zu eröffnen, oder ob es nicht sinnvoll ist, Krisen gemeinsam durchzustehen, dem Kind und der*dem Jugendlichen dadurch neue Beziehungserfahrungen zu ermöglichen sowie die Beziehungskontinuität und Bindungsfähigkeit der*des Heranwachsenden zu fördern. Das ethische Problem dabei ist, dass es oft nicht
nur eine Entscheidung des Kindes bzw. der*des Jugendlichen ist, sondern dass
dahinter eben oft auch die Frage steht, wie belastend auf der einen Seite das Halten
junger Menschen für die Mitbewohner*innen und Mitarbeitenden in der Einrichtung ist. Dann gibt es noch die Frage, wie das Wohl der Klientin/des Klienten auf
der anderen Seite zu gewichten ist, aber natürlich auch die Zufriedenheit der zuweisenden Behörden und Kooperationspartner*innen, die einem diesen Jugendlichen anvertraut haben. Dabei ist insbesondere der Schutz der untergebrachten
Kinder und Jugendlichen vor Gewalt im Heim durch andere Kinder und Jugendliche, und in extremen Fällen auch durch Personal eine wichtige Aufgabe, die z. B.
durch Gewaltschutzkonzepte abgedeckt werden sollte. Internationale Übersichtarbeiten zeigen leider, dass fast 70 % der untergebrachten Kinder von verbaler,
psychischer und physischer Gewalt durch Mitbewohner*innen in ihrer Institution
berichten (Konstantopoulou/Mantziou 2020), sodass hier (traumapädagogische)
Schutzkonzepte dringend weitere Verbreitung finden müssen. Ethisch ist es problematisch, wenn man Kinder als Staat aus Familien entnimmt mit der Intention,
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